Vollmachtsdatenbank
Registrierte Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Nürnberg können ab sofort die Vollmachtsdatenbank nutzen. Teilnehmende Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer können mit der Vollmachtsdatenbank die Vollmachten ihrer Mandanten elektronisch verwalten und vereinfacht an die Finanzverwaltung übermitteln. Damit sind sie als steuerlicher Berater in der Lage die Daten zur vorausgefüllten Steuererklärung bei der Finanzverwaltung über ihre eingesetzte Einkommensteuersoftware abzurufen.
Hinweis
Sollten Sie als Berufsträger mit Mehrfachqualifikation (StB/WP/vBP/) die Vollmachtsdatenbank bereits nutzen, überlegen Sie bitte, ob Sie darüber hinaus einen Zugang zur Vollmachtsdatenbank über die Rechtsanwaltskammer Nürnberg benötigen. Ein weiterer Zugang wird nur in Einzelfällen mit einem Zusatznutzen verbunden sein.
Online-Registrierung der Vollmachtsdatenbank
Start der Vollmachtsdatenbank
Um die Vollmachtsdatenbank nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst registrieren. Sofern Sie DATEV-Mitglied sind, können Sie eine ggf. bereits vorhandene DATEV-SmartCard für Berufsträger (alternativ der DATEV mIDentity Stick für Berufsträger) verwenden. Andernfalls benötigen Sie die VDB-Zugangskarte der Rechtsanwaltskammer Nürnberg mit SmartCard-Funktion. Bitte vergewissern Sie sich im Rahmen der Nutzung, dass Ihre Zugangskarte gesteckt und funktionsbereit ist.
Weiterführende Informationen zur Vollmachtsdatenbank
Leitfaden zur Vollmachtsdatenbank
Häufige Fragen (FAQ)
Allgemeine Informationen zur Vollmachtsdatenbank
Die Vollmachtsdatenbank wurde im Zuge der Einführung der „Vorausgefüllten Steuererklärung“ (VaSt) durch die Finanzverwaltung im Rahmen des E-Governments eingerichtet. Steuerpflichtigen werden seit März 2014 ihre bei der Finanzverwaltung gespeicherten Steuerdaten zur Übernahme in die Einkommensteuererklärung bereitgestellt:
- Lohnsteuerdaten vom Arbeitgeber,
- Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen,
- Lohnersatzleistungen ab Veranlagungszeitraum 2014
- Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen,
- bestimmte Vorsorgeaufwendungen wie Riester und Rürup,
- Name, Adresse und weitere steuerrelevante Informationen.
Für den Abruf der bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten kann der Steuerpflichtige auch seinen steuerlichen Berater (Rechtsanwalt/Steuerberater Wirtschaftsprüfer/vereidigter Buchprüfer) bevollmächtigen. Der Datenabruf kann unter Einbindung der Vollmachtsdatenbank der Rechtsanwaltskammer Nürnberg über die jeweils eingesetzte Software des Beraters sowie über das ElsterOnline-Portal der Finanzverwaltung erfolgen. Letzteres kann direkt im Wege des Einzelabrufes durchgeführt werden.
Für die Vollmachtsdatenbank benötigt der steuerliche Berater von seinem Mandanten die von der Finanzverwaltung standardisierte „Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen“. Diese wird dann in die Vollmachtsdatenbank eingepflegt und übermittelt. So erhält die Finanzverwaltung die Information, dass die Berechtigung zum Abruf der gespeicherten Steuerdaten des Mandanten vorliegt. Danach kann der Berater die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten schon während der Bearbeitung der Steuererklärung einsehen, überprüfen und seinen Mandanten über Abweichungen informieren.
Demo-Version zur Vollmachtsdatenbank
DATEV stellt eine Demo-Versionzur Vollmachtsdatenbank zur Verfügung, mit der Sieoder Ihre Mitarbeiter einen Einblick in die Online-Anwendung Vollmachtsdatenbank erhalten und die Funktionen ausprobieren und nachvollziehen können.
Die Anwendung kann über das Info-Dokument 1002994 „Demo-Version zur Vollmachtsdatenbank“ geöffnet werden.
Hilfe zur Vollmachtsdatenbank
Bei Fragen oder Schwierigkeiten können Sie die „Hilfe“-Funktion der Vollmachtsdatenbank verwenden oder sich – je nach Art des Problems – an eine der folgenden Kontakte wenden:
Technische Fragen zur Inbetriebnahme Ihrer Zugangskarte:
Firma Teleperformance unter der Hotline-Nummer +49 900 1673333 (9,90 € pro Anruf)
Fragen zur Nutzung der Vollmachtsdatenbank:
DATEV unter der Hotline-Nummer +49 911 31936893 (9,00 € pro Anruf)
Gebühren zur Vollmachtsdatenbank
Gebühren der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg erhebt für die Ausstellung bzw. Registrierung eines Zugangsmediums (Erst-, Ersatz- oder Folgemedium) einmalig folgende Gebühren:
- Beantragung einer VDB-Zugangskarte: 50,00 €
- Registrierung DATEV SmartCard für Berufsträger (alternativ der DATEV mIDentity Stick für Berufsträger): 35,00 €
Die Bankverbindung zu den Gebühren ist dem jeweiligen Antragsformular zu entnehmen.
Gebühren der DATEV eG
Die Nutzung der Vollmachtsdatenbank wird über die Vollmachten abgerechnet. Pro erfasster Vollmacht und Kalenderjahr stellt die DATEV 0,60 € netto in Rechnung.
Downloads und Links zur Vollmachtsdatenban
Mandantenvollmacht
Zugangsmedium beantragen und identifizieren:
SmartCard-Lesegeräte:
Für die Nutzung registrieren:
Vollmachtsdatenbank verwenden:
Weitere Infos zu Vollmachtsdatenbank und Kammermitgliedsausweis
www.datev.de/vollmachtsdatenbank
www.datev.de/kammermitgliedsausweis
www.bstbk.de/de/themen/Vollmachtsdatenbank
www.brak.de/fuer-anwaelte/vollmachtsdatenbank