Mediation ist die außergerichtliche Beilegung eines Konflikts oder Rechtsstreits durch Hinzuziehung eines neutralen Vermittlers, des Mediators. Dieser ist nicht entscheidungsbefugt, sondern unterstützt die Parteien bei der Suche nach einer einvernehmlichen und interessengerechten Lösung. Die Mediation ist grundsätzlich auf allen Rechtsgebieten möglich.
Weitere Informationen zur Mediation:
Leitfaden zur Strukturierung komplexer Bauverfahren.pdf
5. Bayerischer Mediationstag
Save the date 19. Juni 2023
Auf Initiative und unter der Schirmherrschaft des Bayerischen Staatsministerium der Justiz findet am 19. Juni 2023 der 5. Bayerische Mediationstag in der IHK-Akademie München statt. Kooperationspartner sind die Industrie- und Handelskammern in Bayern, die Rechtsanwaltskammern München, Nürnberg und Bamberg, der Bayerische AnwaltVerband und die MediationsZentrale München.
Das Motto des 5. Bayerischen Mediationstags wird “Wege zur Mediation“ sein. Die Veranstaltung richtet sich an Angehörige der rechtsberatenden Berufe, der Wirtschaft und der Justiz sowie an Anbieter einvernehmlicher Konfliktlösung und Vertreter der Wissenschaft.
Das Programm wird Anfang 2023 auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz veröffentlicht werden. Ebenso werden Sie dort über die Möglichkeiten der Teilnahme informiert.
Zertifizierter Mediator ab 1. September 2017
Am 01.09.2017 tritt die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren in Kraft.
Künftig darf sich dann als zertifizierter Mediator bezeichnen, wer eine Ausbildung mit einem Umfang von 120 Präsenzzeitstunden absolviert hat und an einer Einzelsupervision im Anschluss an eine als Mediator oder Co-Mediator durchgeführte Mediation teilgenommen hat. Die Anforderungen an den Inhalt der Ausbildung sind in der Verordnung geregelt.
Die Verordnung regelt zudem die Fortbildung des zertifizierten Mediators. Danach muss er innerhalb von vier Jahren Fortbildungen im Umfang von 40 Zeitstunden besuchen. Außerdem muss er in den zwei Jahren nach Abschluss der Ausbildung vier Mediationen leiten und in Einzelsupervisionen nachbereiten.
Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren
Fristen für die Fortbildungspflicht zertifizierter Mediatoren beachten!
Am 31.08.2019 endet für zertifizierte Mediatoren, die
- vor dem 26.07.2012 (Inkrafttreten des MediationsG) ihre Ausbildung (Ausbildungsumfang mindestens 90 Stunden) erfolgreich abgeschlossen oder
- vor dem 01.09.2017 ihre nach Inhalt und Umfang an den Anforderungen des § 2 Abs. 3 und 4 ZMediatAusbV orientierte Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und bis zu diesem Zeitpunkt an einer Einzelsupervision teilgenommen haben,
die Zwei-Jahres-Frist, um ihrer Fortbildungsverpflichtung nach § 4 ZMediatAusbV nachzukommen.
Gemäß § 4 Abs. 1 ZMediatAusbV haben zertifizierte Mediatoren, die unter die beiden obigen Kategorien fallen, bis zum 31. August 2019 mindestens vier weitere Praxisfälle im Wege der Einzelsupervision zu reflektieren. Die Teilnahme an der Einzelsupervision soll jeweils im Anschluss an eine als Mediator oder Co-Mediator durchgeführte Mediation erfolgen und durch eine entsprechende Bescheinigung (§ 4 Abs. 2 ZMediatAusbV) nachgewiesen werden können.
Kolleginnen und Kollegen, die ihre Fortbildung noch nicht vollständig absolviert haben, sollten sich rechtzeitig darum kümmern, die Voraussetzungen noch fristgerecht zu erfüllen.