Mediation ist die außergerichtliche Beilegung eines Konflikts oder Rechtsstreits durch Hinzuziehung eines neutralen Vermittlers, des Mediators. Dieser ist nicht entscheidungsbefugt, sondern unterstützt die Parteien bei der Suche nach einer einvernehmlichen und interessengerechten Lösung. Die Mediation ist grundsätzlich auf allen Rechtsgebieten möglich.
Weitere Informationen zur Mediation:
Leitfaden zur Strukturierung komplexer Bauverfahren.pdf
6. Bayerischer Mediationstag
Save the date 21. Mai 2025
Am 21. Mai 2025 ab 13 Uhr veranstaltet das Bayerische Staatsministerium der Justiz gemeinsam mit der IHK München, den bayerischen Rechtsanwaltskammern, der Landesnotarkammer Bayern, dem Bayerischen AnwaltVerband und der MediationsZentrale München den 6. Bayerischen Mediationstag unter dem Thema „Inspirationen für ein innovatives Konfliktmanagement“. Dabei soll beleuchtet werden, wie der einvernehmlichen Konfliktlösung durch Mediation ein größerer Stellenwert in Gesellschaft, Wirtschaft und Rechtspflege verschafft werden kann.
Im Mittelpunkt wird der Austausch in Form von Knowledge-Cafés unter Leitung sachkundiger Moderatorinnen und Moderatoren stehen, die ausländische Vorbilder vorstellen, aus ihrer eigenen Praxis berichten oder neue Forschungsergebnisse vermitteln. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden sich selbst mit ihren Erfahrungen, Fragen und Sichtweisen einbringen, andere Perspektiven kennenlernen und neue Kontakte knüpfen können. Außerdem wird sich viel Gelegenheit zum kollegialen Austausch bieten, auch bei einem gemütlichen Ausklang am frühen Abend.
Bitte merken Sie sich den Termin vor. Über das Programm und die Anmeldemöglichkeiten können Sie sich ab Anfang 2025 unter www.bayerischermediationstag.de informieren.
Zertifizierter Mediator seit 1. September 2017
Am 01.09.2017 tritt die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren in Kraft.
Künftig darf sich dann als zertifizierter Mediator bezeichnen, wer eine Ausbildung mit einem Umfang von 120 Präsenzzeitstunden absolviert hat und an einer Einzelsupervision im Anschluss an eine als Mediator oder Co-Mediator durchgeführte Mediation teilgenommen hat. Die Anforderungen an den Inhalt der Ausbildung sind in der Verordnung geregelt.
Die Verordnung regelt zudem die Fortbildung des zertifizierten Mediators. Danach muss er innerhalb von vier Jahren Fortbildungen im Umfang von 40 Zeitstunden besuchen. Außerdem muss er in den zwei Jahren nach Abschluss der Ausbildung vier Mediationen leiten und in Einzelsupervisionen nachbereiten.
Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren
Fristen für die Fortbildungspflicht zertifizierter Mediatoren beachten!
Am 31.08.2019 endet für zertifizierte Mediatoren, die
- vor dem 26.07.2012 (Inkrafttreten des MediationsG) ihre Ausbildung (Ausbildungsumfang mindestens 90 Stunden) erfolgreich abgeschlossen oder
- vor dem 01.09.2017 ihre nach Inhalt und Umfang an den Anforderungen des § 2 Abs. 3 und 4 ZMediatAusbV orientierte Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und bis zu diesem Zeitpunkt an einer Einzelsupervision teilgenommen haben,
die Zwei-Jahres-Frist, um ihrer Fortbildungsverpflichtung nach § 4 ZMediatAusbV nachzukommen.
Gemäß § 4 Abs. 1 ZMediatAusbV haben zertifizierte Mediatoren, die unter die beiden obigen Kategorien fallen, bis zum 31. August 2019 mindestens vier weitere Praxisfälle im Wege der Einzelsupervision zu reflektieren. Die Teilnahme an der Einzelsupervision soll jeweils im Anschluss an eine als Mediator oder Co-Mediator durchgeführte Mediation erfolgen und durch eine entsprechende Bescheinigung (§ 4 Abs. 2 ZMediatAusbV) nachgewiesen werden können.
Kolleginnen und Kollegen, die ihre Fortbildung noch nicht vollständig absolviert haben, sollten sich rechtzeitig darum kümmern, die Voraussetzungen noch fristgerecht zu erfüllen.