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Kammermitteilung WIR 4/2024
  • Wie geht´s - Interview mit Generalstaatsanwalt Wimmer

  • Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz

  • Schlichtungsstelle der Anwaltschaft

Sonstige Tätigkeiten neben dem Anwaltsberuf

Sofern Sie neben Ihrem Beruf als Rechtsanwalt/anwältin und/oder Syndikusrechtsanwalt/anwältin eine weitere Tätigkeit (insbesondere im Angestelltenverhältnis) ausüben wollen, muss dies der Rechtsanwaltskammer angezeigt werden, § 56 Abs. 3 BRAO.

Bitte übersenden Sie uns:

  • unterzeichnete Tätigkeitsbeschreibung oder Kopie des Anstellungsvertrages (ggf. Gehalt geschwärzt)
  • unwiderrufliche Nebentätigkeitsgenehmigung

Weitere Informationen und Formulierungshilfen enthält das Merkblatt zur Nebentätigkeit.