Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer setzt sich aus 22 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zusammen. Sie sind ehrenamtlich tätig und werden von den Kammermitgliedern gewählt.
Das Präsidium wird vom Vorstand alle zwei Jahre aus seiner Mitte gewählt. Es erledigt die laufenden Geschäfte. Gerichtlich und außergerichtlich wird die Rechtsanwaltskammer durch ihren Präsidenten vertreten.