Gemeinsame Stellungnahme zum RDG

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Gemeinsame Stellungnahme der bayerischen Rechtsanwaltskammern zur Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG)

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz (BayStMJ) hat einen Beschlussvorschlag zur Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) an die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) erstellt. Dieser sieht vor, die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu verändern, dass es Rechtsschutzversicherern künftig ermöglicht wird, ihre Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer selbst außergerichtlich zu beraten und zu vertreten.

In einer gemeinsamen Stellungnahme vom 22.10.2025 an das BayStMJ haben die Rechtsanwaltskammern Bamberg, Nürnberg und München sowie der Bayerische Anwaltverband ihre entschiedene Ablehnung zu diesem Beschlussvorschlag zum Ausdruck gebracht. Zudem hat die RAK München eine Pressemitteilung veröffentlicht.
 

 

 

 

 

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Bay. Vertreter der Anwaltschaft lehnen Änderung des RDG ab

Die Rechtsanwaltskammern Bamberg, München und Nürnberg sowie der Bayerische Anwaltverband haben in einer gemeinsamen Stellungnahme an das Bayerische Staatsministerium der Justiz (BayStMJ) ihre entschiedene Ablehnung zu einem Beschlussvorschlag Bayerns an die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) zum Ausdruck gebracht.