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Hohe Haftstrafen für kurdische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Istanbul

In einer gemeinsame Pressemitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer, des Deutschen Anwaltvereins, des Organisationsbüros der Strafverteidigervereinigungen, der Rechtsanwaltskammer Berlin und des Rep

Mehrsprachigkeit im Beruf – Universität Duisburg-Essen bittet um Unterstützung bei Studie

Mehrsprachige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Mitarbeitende kommunizieren mit Partnern im Ausland, übersetzen zwischen Tür und Angel und beschleunigen die Kommunikation, wo es manchmal ha

Europarats-Konvention zum Schutz der anwaltlichen Berufsausübung

Deutschland setzt ein starkes Zeichen für den Schutz der Anwaltschaft.

Presseveröffentlichungen zu US Immobilien

Die Presseveröffentlichungen zum Thema Invest in US Immobilien haben bei einigen Kammermitgliedern zu Verunsicherung geführt.

Höhere Wertgrenzen für Zuständigkeit und Rechtsmittel seit 01.01.2026

Seit dem 1. Januar 2026 sind die Amtsgerichte für Streitigkeiten bis 10.000 Euro zuständig.

Presseerklärung der BRAK: Bundesrat will kein Recht auf anwaltlichen Beistand im GG verankern

Der Bundesrat hat am 19.12.2025 eine Chance zur Sicherung des Rechtsstaates vertan und sich gegen eine wichtige Forderung der BRAK gestellt: Der Bundesrat möchte mehrheitlich kein Recht auf unabhän

Kammerversammlung 2026 - save the date

Am Freitag, den 17.04.2026 findet die nächste Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer Nürnberg im Arvena Park Hotel in Nürnberg statt. Beginn ist 14:00 Uhr.

Tag des verfolgten Anwalts am 24.01.2026

Bitte beachten: Die Veranstaltung ist ausgebucht! Eine Anmeldung oder Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht mehr möglich!

Appell an den Bundesrat: Wir brauchen eine grundgesetzliche Regelung!

Der Bundesrat wird sich in seiner Sitzung am 19.12.2025 erneut mit der Forderung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) nach Verankerung eines unabhängigen anwaltlichen Beistands im Grundgesetz befas

beA-App: mobile Signatur jetzt möglich

Die neue Version der mobilen beA-App ermöglichet es, Dokumente künftig auch ohne beA-Karte qualifiziert elektronisch zu signieren.