Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg (nachfolgend: RAK Nürnberg) ist bemüht, ihre Webseite www.rak-nbg.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften wie etwa dem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (nachfolgend: BGG), der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz vom 21. Mai 2019 (nachfolgend: BITV 2.0) sowie der EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (EU-RL 2016/2012) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

I. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist aufgrund der nachstehenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen mit dem BGG und der BITV 2.0 teilweise vereinbar.

 

II. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei gestaltet:

  • Erläuterungen in deutscher Gebärdensprache gemäß § 4 BITV 2.0 sind auf der Webseite der RAK Nürnberg nicht verfügbar. Der Aufwand und die Kosten zur Erstellung eines Videos in Gebärdensprache stehen in keinem Verhältnis zur Zielgruppe der Website der RAK Nürnberg. Daher ist das Bereitstellen eines solchen Videos in Gebärdensprache für die RAK Nürnberg mit unverhältnismäßigem Aufwand im Sinne von § 12a Abs. 6 BGG verbunden und dementsprechend nicht umsetzbar.
  • PDF-Dateien und sämtliche andere Geschäftsdrucksachen, die vor dem 10.11.2025 auf die Webseite der RAK Nürnberg hochgeladen wurden, sind nicht oder nur teilweise barrierefrei zugänglich. Grund hierfür ist der unverhältnismäßig hohe Aufwand, die Vielzahl der Dateien nachträglich zu bearbeiten.
  • Publikationen im PDF-Format, die zum Download bereitstehen, sind nicht oder nur teilweise barrierefrei. Dies liegt daran, dass sie bereits in einer bestimmten Form veröffentlicht und gedruckt wurden. Eine Nachbearbeitung ist für solche Dokumente nicht bzw. nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich.
  • Ebenso sind die Kammermitteilungen WIR nur teilweise barrierefrei zugänglich.
  • Sie können Informationen zu Dokumenten über diesen Link Barriere-melden bzw. über den sich im unteren Bereich (Footer) dieser Webseite befindlichen Barriere-melden-Button, anfordern.

     

III. Stand der Erklärung

Stand dieser Erklärung ist der 10.11.2025. Zuletzt überprüft wurde diese Erklärung am 10.11.2025.

Die technische Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Bewertung der Website der Rak Nürnberg durch 

Instant Elephant UG
Nördlinger Straße 22
91126 Kammerstein
www.instant-elephant.de

Die RAK Nürnberg ist darum bemüht, ihre Webseite auszubauen und nicht barrierefreie Inhalte fortlaufend abzubauen.

 

IV. Barriere melden! Feedback-Button zur Barrierefreiheit

Ihnen sind Mängel beim barrierefreien Zugang zu unserer Website aufgefallen? In diesem Fall können Sie sich selbstverständlich über den dafür vorgesehenen Feedback-Button bei uns melden. Daneben besteht die Möglichkeit, uns per E-Mail, Post oder telefonisch zu kontaktieren:

Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Fürther Straße 115
90429 Nürnberg
Tel. +49 911 92633-0 
info@rak-nbg.de

 

V. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den rechtlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit genügt, können Sie sich an die Rechtsanwaltskammer wenden, indem Sie den in Ziffer IV genannten Kontaktmöglichkeiten eine entsprechende Rückmeldung übersenden.

Sollten Ihre Rückmeldungen nicht oder nicht zufriedenstellend gelöst worden sein, können Sie sich an den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen als zuständige Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG wenden.

Sie erreichen den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen unter:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527-2805
Fax: +49 30 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de