Möglichkeit der Beiordnung eines Psychosozialen Prozessbegleiters

News & Aktuelles

Möglichkeit der Beiordnung eines Psychosozialen Prozessbegleiters

Bundesweit besteht die Möglichkeit für Opfer von Straftaten, in bestimmten Fällen eine Psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch zu nehmen. Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine nicht juristische, professionelle Form der Zeugenbetreuung. Psychosoziale Prozessbegleiter sind speziell für die Betreuung von besonders schutzbedürftigen Opfern von Straftaten ausgebildet. Sie helfen die Tatopfer für das Strafverfahren zu stabilisieren und die Aussagefähigkeit des Opfers herzustellen bzw. zu erhalten. Es wird insoweit auf die Ausführungen zur Psychosozialen Prozessbegleitung im bayerischen Opfermerkblatt verwiesen. Dieses Merkblatt wird Geschädigten von Straftaten grundsätzlich bereits durch die Polizei ausgehändigt. Da das Institut der Psychosozialen Prozessbegleitung von vielen Opfern trotz Vorliegen der Beiordnungsvoraussetzungen nicht in Anspruch genommen wird, wird darum gebeten, auch Nebenklagevertreterinnen und Nebenklagevertreter, ihre Mandanten auf diese Möglichkeit hinzuweisen.

Weitere News

Informationsangebot des BayStMI zum EU-Geldwäsche-Paket

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) hat mitgeteilt, dass die bundesweit einheitlichen und aktuellen Informationen zur Umsetzung des im Mai 2024 verabschied

Einladung zur Online-Befragung „Methodenkritische Stellungnahmen im Familienrecht“

Im Rahmen eines Promotionsprojekts an der FernUniversität in Hagen zum Thema «Methodenkritische Stellungnahmen im deutschen Familienrecht» wird eine bundesweite Befragung von Familienrechtsanwältin