EU-DSGVO / BDSG
Seit 25.05.2018 gilt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung. Zugleich ist die neue Fassung des BDSG in Kraft getreten.
Die DSGVO legt Rechtsanwaltskanzleien wesentliche Pflichten auf, insbesondere umfangreiche Nachweis- und Dokumentationspflichten. Bei Nichtbeachtung drohen hohe Bußgeldsanktionen.
Die Datenschutzvorschriften gelten nicht nur für die digitale Verarbeitung von personenbezogenen Daten, sondern für alle Daten von Mandanten und Dritten, egal in welcher Form sie erfasst werden.
Berufsrecht
Im anwaltlichen Berufsrecht ist der Datenschutz geregelt, konkret in § 43a Abs. 2 BRAO und § 2 BORA, die die Pflicht zur Verschwiegenheit regeln.
Anders als das BDSG schützt die BRAO nicht die personenbezogenen Daten, sondern die mandatsbezogenen Daten. Von der Verschwiegenheitspflicht umfasst sind alle Daten, die einem Rechtsanwalt bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit bekannt werden.
Werden in der Kanzlei Daten verarbeitet, können die Pflichten aus BRAO und BDSG kollidieren, da der Anwalt gem. §§ 27 ff. BDSG grundsätzlich dem BDSG unterworfen ist, gleichzeitig aber die Verschwiegenheitspflicht besteht (hierzu J. Wessels).
Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)
Ab 25.05.2018 gilt ohne Übergangsfrist die neue EU-Datenschutzgrundverordnung.
Bundesdatenschutzgesetz
BDSG in der Fassung vom 14.05.2024.
Bayerisches Datenschutzgesetz
BayDSG in der Fassung vom 25.07.2025
eBroschüre „Datenschutz und Datensicherheit in der Rechtsanwaltskanzlei“
Um Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten einen kurzen Überblick über die Neuregelungen im Datenschutz sowie mögliche Folgen für das rechtsanwaltliche Wirken darzulegen, hat der Deutsche Anwaltverlag eine Broschüre herausgegeben. Die eBroschüre „Datenschutz und Datensicherheit in der Rechtsanwaltskanzlei“ (3. Auflage), können Sie auf dieser Website kostenlos downloaden.
Datenschutz in der Kanzlei
Auf Ihrer Homepage hat die Bundesrechtsanwaltskammer Informationen zum Datenschutz in der Kanzlei zusammengestellt.
Leitfaden zur Anwendbarkeit der EU-DSGVO
Die Europäische Kommission stellt einen Leitfaden zur unmittelbaren Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung zur Verfügung, der Bürger, Organisationen und Unternehmen dabei unterstützen soll, die Bestimmungen der neuen EU-DSGVO einzuhalten und richtig zu nutzen.
Mitteilung der Europäischen Kommission zur Datenschutzgrundverordnung
Artikel „Die Datenschutz-Grundverordnung der EU“
In der Oktober-Ausgabe 2017 der BRAK-Mitteilungen der Bundesrechtsanwaltskammer erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Armin Herb den Rechtsrahmen sowie die wichtigsten Inhalte der EU-DSGVO.