Berufsrecht
Die Berufspflichten des Rechtsanwalts in Deutschland sind in erster Linie in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) geregelt. Zu den zentralen Pflichten gehören die gewissenhafte Berufsausübung (§ 43 BRAO), die Unabhängigkeit, das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen, die Verschwiegenheitspflicht, die sorgfältige Mandantenbetreuung und die Pflicht zur Fortbildung.