Satzungsversammlung
8. Satzungsversammlung
Die Satzungsversammlung ist das so genannte Parlament der Rechtsanwaltschaft. Sie ist ein unabhängiges Beschlussorgan, das organisatorisch bei der BRAK angesiedelt ist. Sie beschließt die Regeln der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO).
Die Satzungsversammlung besteht aus den direkt gewählten (stimmberechtigten) Mitgliedern der regionalen Rechtsanwaltskammern sowie - ohne Stimmrecht - den Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern und dem Präsidenten der BRAK.
Die Mitglieder der Satzungsversammlung werden in den einzelnen Kammerbezirken unmittelbar durch Briefwahl oder elektronische Wahl gewählt. Die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder hängt von der Mitgliederzahl der jeweiligen Rechtsanwaltskammer zum 01.01. des Wahljahres ab: je angefangene 2.000 Mitglieder wird ein Mitglied der Satzungsversammlung gewählt. Damit sind für die Rechtsanwaltskammer Nürnberg drei Mitglieder zu wählen.
Die Debatten des Anwaltsparlaments können jetzt im neu gestalteten Online-Archiv nachvollzogen werden. Es umfasst die Sitzungsprotokolle aller Legislaturperioden der Satzungsversammlung seit ihrer Einsetzung 1995.
In die 8. Satzungsversammlung, deren Legislaturperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2027 dauert, wurden gewählt:
RA Peter Hack, Baiersdorf
RAin Katja Popp, Nürnberg
RA Joachin Reitenspiess, Nürnberg
Weitere Informationen zur Satzungsversammlung finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.
Online-Archiv der Satzungsversammlung
Im neu gestalteten Online-Archiv auf der BRAK-Website können die Sitzungsprotokolle der Satzungsversammlung abgerufen werden. Sie sind nach den verschiedenen Legislaturperioden der Satzungsversammlung geordnet und können dort auch im Zusammenhang mit den zur jeweiligen Sitzung gehörenden Tagesordnungen und den gefassten Beschlüssen angesehen werden.
Das Archiv umfasst sämtliche Legislaturperioden der Satzungsversammlung seit ihrer Einsetzung im Jahr 1995.