Mediation
Mediation ist die außergerichtliche Beilegung eines Konflikts oder Rechtsstreits durch Hinzuziehung eines neutralen Vermittlers, des Mediators. Dieser ist nicht entscheidungsbefugt, sondern unterstützt die Parteien bei der Suche nach einer einvernehmlichen und interessengerechten Lösung. Die Mediation ist grundsätzlich auf allen Rechtsgebieten möglich.
Hier finden Sie zudem Informationen zum Schlichtungsverfahren nach dem Bay. Schlichtungsgesetz.