Informationen und aktuelle Hinweise
Umgang mit Fremdgeld: Mögliche Kündigungen anwaltlicher Sammelanderkonten durch Banken – Hinweise und Empfehlungen der Bundesrechtsanwaltskammer zur Information ihrer Mitglieder
Am 1. September 2025 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium (BMF) die finale Verordnung über die Form und die erforderlichen Angaben in Meldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) nach § 43 Abs. 1 und § 44 des Geldwäschegesetzes (GwGMeldV), BGBl 2025 I Nr. 200 vom 01.09.2025. Die Verordnung gilt ab 01.03.2026.
Mit Schreiben vom 16.10.2025 informiert die FIU darüber, dass im geschützten Bereich der FIU-Webseite für Verpflichtete (abrufbar unter: www.zoll.de/fiu-intern), dort im Teilbereich „Fachliche Informationen“, „Anwendungshinweise der FIU zur künftigen Anwendung der GwG-Meldeverordnung (GwGMeldV)“, bereitgestellt worden sind, um schon im Vorwege weitere Einordnungen an die Verpflichteten geben zu können.
Umgang mit Fremdgeld: Mögliche Kündigungen anwaltlicher Sammelanderkonten durch Banken – Hinweise und Empfehlungen der Bundesrechtsanwaltskammer zur Information ihrer Mitglieder
Aus gegebenem Anlass informiert die Bundesrechtsanwaltskammer über die aktuellen Entwicklungen in Bezug auf den Umgang mit Fremdgeld und das Thema Sammelanderkonten informieren und verweist in diesem Zusammenhang auch auf die bisherige Berichterstattung.