Zulassung & Mitgliedschaft

Zulassung & Mitgliedschaft

Wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen werden möchte, muss bei der Rechtsanwaltskammer einen Zulassungsantrag stellen und im Kammerbezirk eine Kanzlei einrichten und unterhalten (sog. Kanzleipflicht). 

Auch Unternehmensjuristen können die Zulassung als Syndikusrechtsanwältin/Syndikusrechtsanwalt bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer beantragen.