Berufspflichten

Berufspflichten

Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) regeln das Berufsrecht der Rechtsanwälte.  Bei der grenzüberschreitenden Tätigkeit innerhalb Europas finden außerdem die Regelungen der Vereinigung der europäischen Rechtsanwaltskammern (CCBE) Anwendung. Für europäische Rechtsanwälte, die in Deutschland tätig werden, finden sich wesentliche Regelungen im Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EURAG)

Die Kernpflichten der anwaltlichen Berufsausübung sind in § 43a BRAO geregelt:

  • das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen
  • die Verpflichtung zur anwaltlichen Verschwiegenheit
  • die Pflicht zum sorgfältigen Umgang mit anvertrauten Vermögenswerten (Fremdgelder)
  • das Gebot der Sachlichkeit
  • die Pflicht zur Fortbildung