ERV mit den Gerichten

ERV mit den Gerichten

Die grundsätzlichen Anforderungen an die elektronische Übersendung/Einreichung von Dokumenten ergeben sich aus der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach, der Bekanntmachung zu § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung und der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den ordentlichen Gerichten.

Allgemeine Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr bei den Gerichten in Bayern finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.