Vollmachtsdatenbank
Vollmachtsdatenbank
Registrierte Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Nürnberg können die Vollmachtsdatenbank nutzen. Teilnehmende Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer können mit der Vollmachtsdatenbank die Vollmachten ihrer Mandanten elektronisch verwalten und vereinfacht an die Finanzverwaltung übermitteln. Damit sind sie als steuerlicher Berater in der Lage die Daten zur vorausgefüllten Steuererklärung bei der Finanzverwaltung über ihre eingesetzte Einkommensteuersoftware abzurufen.
Hinweis
Sollten Sie als Berufsträger mit Mehrfachqualifikation (StB/WP/vBP/) die Vollmachtsdatenbank bereits nutzen, überlegen Sie bitte, ob Sie darüber hinaus einen Zugang zur Vollmachtsdatenbank über die Rechtsanwaltskammer Nürnberg benötigen. Ein weiterer Zugang wird nur in Einzelfällen mit einem Zusatznutzen verbunden sein.
Registrierung
Online-Registrierung der Vollmachtsdatenbank
Start der Vollmachtsdatenbank
Um die Vollmachtsdatenbank nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst registrieren. Sofern Sie DATEV-Mitglied sind, können Sie eine ggf. bereits vorhandene DATEV-SmartCard für Berufsträger (alternativ der DATEV mIDentity Stick für Berufsträger) verwenden. Andernfalls benötigen Sie die VDB-Zugangskarte der Rechtsanwaltskammer Nürnberg mit SmartCard-Funktion. Bitte vergewissern Sie sich im Rahmen der Nutzung, dass Ihre Zugangskarte gesteckt und funktionsbereit ist.
Informationen zur Vollmachtsdatenbank
Die Vollmachtsdatenbank wurde im Zuge der Einführung der „Vorausgefüllten Steuererklärung“ (VaSt) durch die Finanzverwaltung im Rahmen des E-Governments eingerichtet. Steuerpflichtigen werden seit März 2014 ihre bei der Finanzverwaltung gespeicherten Steuerdaten zur Übernahme in die Einkommensteuererklärung bereitgestellt:
- Lohnsteuerdaten vom Arbeitgeber,
- Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen,
- Lohnersatzleistungen ab Veranlagungszeitraum 2014
- Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen,
- bestimmte Vorsorgeaufwendungen wie Riester und Rürup,
- Name, Adresse und weitere steuerrelevante Informationen.
Für den Abruf der bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten kann der Steuerpflichtige auch seinen steuerlichen Berater (Rechtsanwalt/Steuerberater Wirtschaftsprüfer/vereidigter Buchprüfer) bevollmächtigen. Der Datenabruf kann unter Einbindung der Vollmachtsdatenbank der Rechtsanwaltskammer Nürnberg über die jeweils eingesetzte Software des Beraters sowie über das ElsterOnline-Portal der Finanzverwaltung erfolgen. Letzteres kann direkt im Wege des Einzelabrufes durchgeführt werden.
Für die Vollmachtsdatenbank benötigt der steuerliche Berater von seinem Mandanten die von der Finanzverwaltung standardisierte „Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen“. Diese wird dann in die Vollmachtsdatenbank eingepflegt und übermittelt. So erhält die Finanzverwaltung die Information, dass die Berechtigung zum Abruf der gespeicherten Steuerdaten des Mandanten vorliegt. Danach kann der Berater die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten schon während der Bearbeitung der Steuererklärung einsehen, überprüfen und seinen Mandanten über Abweichungen informieren.
Weiterführende Informationen:
Leitfaden zur Vollmachtsdatenbank
Hinweis:
Sollten Sie als Berufsträger mit Mehrfachqualifikation (StB/WP/vBP/) die Vollmachtsdatenbank bereits nutzen, überlegen Sie bitte, ob Sie darüber hinaus einen Zugang zur Vollmachtsdatenbank der Rechtsanwaltskammer Nürnberg benötigen. Damit wird nur in Einzelfällen ein Zusatznutzen verbunden sein.
Zur Nutzung der Vollmachtsdatenbank der Rechtsanwaltskammer Nürnberg gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Mandantenvollmachten einholen
Holen Sie von Ihrem Mandanten eine Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen (Mandantenvollmacht) ein. Verwenden Sie dafür bitte ausschließlich das standardisierte Vollmachtsformular des Bundesfinanzministeriums. Beachten Sie hierzu auch die Hinweise für den Vollmachtgeber. Die Verwendung des amtlichen Vollmachtsformulars ist unabdingbare Voraussetzung für die elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten mittels Vollmachtsdatenbank an die Finanzverwaltung. Darüber hinaus benötigen Sie von Ihrem Mandanten noch die Angabe von Finanzamt, Bundesland und Steuernummer. Alternativ zu letzterem die Nummer des zuständigen Finanzamts.
Bitte bewahren Sie das unterzeichnete Vollmachtsformular in Papierform in Ihrer Anwaltskanzlei auf. Die Finanzverwaltung kann stichprobenartig das Vorhandensein der unterschriebenen Mandantenvollmachten prüfen. Eine Übersendung des unterzeichneten Mandantenvollmachtformulars an die Rechtsanwaltskammer Nürnberg ist nicht erforderlich.
Eine Bekanntgabevollmacht kann über das Vollmachtsformular bislang noch nicht elektronisch erfasst werden und muss daher derzeit noch in Papierform an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Hinweis: Zur effizienten Nutzung der Vollmachtsdatenbank sollte Ihr Mandant der Erteilung von Untervollmachten für Mitarbeiter Ihrer Kanzlei zustimmen. Stellen Sie sicher, dass das Kästchen „Untervollmachten“ auf dem Vollmachtsformular bereits angekreuzt ist, bevor Sie ihm das Formular zur Unterschrift vorlegen.
2. Zugangsmedium beantragen und identifizieren
Bei jedem Zugang zur Vollmachtsdatenbank der Rechtsanwaltskammer Nürnberg müssen Sie sich über ein Zugangsmedium autorisieren. Dieses kann entweder eine VDB-Zugangskarte oder, sofern Sie DATEV-Mitglied sind, Ihre DATEV SmartCard für Berufsträger (alternativ der DATEV mIDentity Stick für Berufsträger) sein.
Zur Beantragung einer VDB-Zugangskarte füllen Sie bitte dieses Antragsformular aus und schicken Sie es an die auf dem Formular angegebene Adresse der Rechtsanwaltskammer Nürnberg. Damit stimmen Sie auch der Verwendung Ihrer erforderlichen Berufsregisterdaten für die Vollmachtsdatenbank zu.
Die VDB-Zugangskarte geht Ihnen per Post zu. Da die Finanzverwaltung aus Sicherheitsgründen bei jedem Abruf von Steuerdaten die Signatur der verwendeten Zugangskarte abfragt, ist eine Identifizierung als rechtmäßiger Karteninhaber bei der DATEV erforderlich. Sie erhalten das entsprechende Identifizierungsformular zusammen mit Ihrer VDB -Zugangskarte. Bitte senden Sie das Identifizierungsformular unterschrieben an die DATEV zurück. Mit separater Post erhalten Sie zudem eine Transport-PIN, die Sie – aus Sicherheitsgründen nach einmaligem Ändern - bei jeder Anmeldung zur Vollmachtsdatenbank der Rechtsanwaltskammer Nürnberg eingeben müssen.
Sollten Sie bereits über eine DATEV SmartCard für Berufsträger (alternativ der DATEV mIDentity Stick für Berufsträger) verfügen, können Sie diese alternativ als Zugangsmedium zur Vollmachtsdatenbank bei der Rechtsanwaltskammer Nürnberg registrieren lassen („freischalten“). Das entsprechende Registrierungsformular finden Sie hier. Stimmen Sie der Verwendung Ihrer erforderlichen Registerdaten für Zwecke der Vollmachtsdatenbank zu und schicken Sie bitte das ausgefüllte Registrierungsformular an die auf dem Formular angegebene Adresse der Rechtsanwaltskammer Nürnberg. Aus Sicherheitsgründen überprüft die Finanzverwaltung auch hier die Identität der verwendeten Karte. In der Regel werden Sie Ihre DATEV SmartCard bereits identifiziert haben. Sind Sie sich nicht mehr sicher oder ist eine Identifizierung noch nicht erfolgt, schauen Sie bitte hier.
Die Verwendung Ihrer Berufsregisterdaten ist erforderlich, um gegenüber der Finanzverwaltung sicherzustellen, dass Sie tatsächlich Rechtsanwalt sind. Änderungen Ihrer Daten sollten Sie aus diesem Grund zeitnah der Rechtsanwaltskammer Nürnberg mitteilen, damit diese im Berufsregister eingetragen und in die Vollmachtsdatenbank übernommen werden können.
Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg erhebt für die Ausstellung bzw. Registrierung eines Zugangsmediums einmalig folgende Gebühren:
- Beantragung einer VDB-Zugangskarte: 50,00 €
- Registrierung DATEV SmartCard für Berufsträger (alternativ der DATEV mIDentity Stick für Berufsträger): 35,00 €.
Der Kreis der Personen, die eine VDB-Zugangskarte beantragen bzw. Ihre DATEV SmartCard für Berufsträger (alternativ der DATEV mIDentity Stick für Berufsträger) registrieren können, ist aus rechtlichen und organisatorischen Gründen auf folgende natürliche Personen beschränkt:
- RA/StB/WP/vBP in Einzelpraxis mit Sitz in Deutschland
- Sozien (RA/StB/WP/vBP) einer Sozietät
- Partner (RA/StB/WP/vBP) einer Partnerschaftsgesellschaft
- Niederlassungsleiter (RA/StB/WP/vBP) von Berufsgesellschaften (für ihre Niederlassung)
- Gesetzliche Vertreter von Berufsgesellschaften (auch Nichtberufsträger)
Angestellte RA/StB/WP/vBP können weder eigene VDB-Zugangskarte erhalten noch eine DATEV SmartCard für Berufsträger (alternativ der DATEV mIDentity Stick für Berufsträger) „freischalten“ lassen. Diesen Personen kann allerdings in der Vollmachtsdatenbank-Anwendung eine Untervollmacht zum Arbeiten in der Vollmachtsdatenbank erteilt werden, sofern der Mandant der Erteilung von Untervollmachten auf der Mandantenvollmacht zugestimmt hat (siehe Hinweis unter Schritt 1).
Hinweis für Berufsträger mit Mehrfachqualifikation
Berufsträger mit Mehrfachqualifikation werden in unterschiedlichen Datenbanken gepflegt, sofern Sie einen Zugang zur Vollmachtsdatenbank der Rechtsanwaltskammer Nürnberg sowie einer anderen Kammer beantragt haben. Organisatorisch handelt es sich um getrennte Vollmachtsdatenbanken, in denen die jeweils relevanten Mitgliedsdaten hinterlegt werden. Haben Sie als Berufsträger mit Mehrfachqualifikation Zugang zu mehreren Vollmachtsdatenbanken beantragt, vergewissern Sie sich bitte, in welcher Vollmachtsdatenbank Sie gerade arbeiten und welcher Datenbank Sie Ihre Mandantenvollmachten zugeordnet haben. Eine systemseitige Verknüpfung der Vollmachtsdatenbanken erfolgt nicht.
Bitte beachten Sie: Die Finanzverwaltung kann die Vollmacht eines Mandanten insgesamt nur einmal erfassen. Sollte eine Mandantenvollmacht mehrfach hinterlegt sein, ersetzt die Vollmacht jüngeren Übermittlungsdatums eine ältere Mandantenvollmacht. Bitte stellen Sie sicher, dass es zu keinen Datenverlusten im Rahmen der Erfassung und Verwaltung der Vollmachten kommt.
3. Technische Anforderungen sicherstellen
Folgende technischen Voraussetzungen sind für die Nutzung der Vollmachtsdatenbank der Rechtanwaltskammer Nürnberg sicherzustellen:
- internetfähiger PC mit Internet Explorer als Browser (nähere Informationen finden Sie unter Häufige Fragen > Frage 17)
- handelsübliches Smartcard Lesegerät
Ausführliche Informationen zu verwendbaren Smartcard Lesegeräten finden Sie hier.
- DATEV Sicherheitspaket pro (bei DATEV Kunden mit lokalen Installationen bereits installiert) oder DATEV Sicherheitspaket compact (Nicht-DATEV Kunden)
Stellen Sie bei jedem Zugriff auf die Vollmachtsdatenbank bitte sicher, dass Ihre VDB-Zugangskarte bzw. Ihre DATEV SmartCard für Berufsträger in Ihrem angeschlossenen Smartcard Lesegerät eingesteckt ist und Sie Ihre PIN griffbereit haben.
4. Für die Nutzung registrieren
Um die Vollmachtsdatenbank nutzen zu können, müssen Sie Ihre Kanzlei einmalig registrieren. Bitte überprüfen Sie, ob Ihre VBD-Zugangskarte in Ihrem Lesegerät eingesteckt ist. Den Zugang zur Registrierung finden Sie hier.
RA/StB/WP/vBP in eigener Kanzlei mit Sitz in Deutschland können diese selbst registrieren.
Die Registrierung von Berufsgesellschaften, Sozietäten und Partnerschaften erfolgt einmalig durch einen gesetzlichen Vertreter, der über ein Zugangsmedium zur Vollmachtsdatenbank verfügt. Eine Registrierung der Kanzlei durch weitere gesetzliche Vertreter ist nicht erforderlich. Diese können die Vollmachtsdatenbank für die bereits registrierte Praxis unmittelbar nutzen, sofern sie über ein eigenes Zugangsmedium verfügen.
Hinweis: Pro Registrierungsvorgang kann nur eine Kanzlei registriert werden. Wenn Sie eine weitere Kanzlei registrieren möchten (beispielsweise ein RA, der sowohl in eigener Kanzlei und als Geschäftsführer einer StBG tätig ist, und beide Kanzleien für die Vollmachtsdatenbank registrieren möchte), muss der Registrierungsvorgang erneut gestartet werden.
5. Nutzungsvertrag abschließen
Die Nutzung der Vollmachtsdatenbank setzt weder eine Mitgliedschaft bei der DATEV voraus, noch wird eine solche begründet. Für die Nutzung der Vollmachtsdatenbank werden seitens DATEV 0,60 € netto pro erfasster Vollmacht und Kalenderjahr berechnet.
Während des Registrierungsvorgangs wird automatisch ein Entwurf eines Nutzungsvertrages zwischen Ihnen und der DATEV über die Nutzung der VDB-Vollmachtsdatenbank generiert. Drucken Sie diesen Vertragsentwurf bitte aus und schicken Sie ihn unterschrieben an die DATEV zurück.
Ihre Mandantenvollmachten können Sie bereits mit Beendigung des Registrierungsvorganges in die Vollmachtsdatenbank einpflegen und verwalten (siehe diesbezüglich Schritt 6). Eine Übermittlung Ihrer eingepflegten Mandantenvollmachten an die Finanzverwaltung ist allerdings erst nach Eingang des unterschriebenen Nutzungsvertrages bei der DATEV möglich.
6. Vollmachtsdatenbank verwenden
In der Vollmachtsdatenbank haben Sie die Möglichkeit:
- Ihre Mandantenvollmachten einzupflegen und zu verwalten.
- Mitarbeiter Ihrer Praxis zum Arbeiten in der Vollmachtsdatenbank zu berechtigen („Vergabe von Untervollmachten“).
- Mandantenvollmachten an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Den Zugang zur Vollmachtsdatenbank der Rechtsanwaltskammer Nürnberg erhalten Sie hier.
Beim Zugriff auf die Vollmachtsdatenbank stellen Sie bitte sicher, dass Sie Ihr Kartenlesegerät angeschlossen haben, Ihr Zugangsmedium gesteckt ist und Sie Ihre PIN griffbereit haben.
Eine detaillierte Beschreibung zum Arbeiten in der Vollmachtsdatenbank finden Sie in dem Dokument „Vollmacht Onlineanwendung Hilfe“ sowie in der Präsentation Vollmachtsdatenbank und Vorausgefüllte Steuererklärung. Bei Fragen oder Schwierigkeiten können Sie die „Hilfe“-Funktion der Vollmachtsdatenbank verwenden oder sich – je nach Art des Problems – an eine der folgenden Kontakte wenden:
- Technische Fragen zur Inbetriebnahme Ihrer Zugangskarte:
Firma Teleperformance unter der Hotline-Nummer +49 900 1674444 (9,90 € pro Anruf) - Fragen zur Nutzung der Vollmachtsdatenbank:
DATEV unter der Hotlinenummer +49 911 31936893 (9,00 € pro Anruf)
Sobald Sie die Mandantenvollmachten über die Vollmachtsdatenbank an die Finanzverwaltung erstmalig übermitteln, wird der Mandant von der Finanzverwaltung zu Kontrollzwecken schriftlich über Ihre Bevollmächtigung informiert. Nach Ablauf einer Widerspruchsfrist (ca. 37 Tage) wird der Zugriff auf die elektronischen Daten Ihres Mandanten freigegeben. Über die Steuersoftware Ihrer Kanzlei können Sie die Steuerdaten Ihres Mandanten abrufen.
Demo-Version zur Vollmachtsdatenbank
DATEV stellt eine Demo-Version zur Vollmachtsdatenbank zur Verfügung, mit der Sie oder Ihre Mitarbeiter einen Einblick in die Online-Anwendung Vollmachtsdatenbank erhalten und die Funktionen ausprobieren und nachvollziehen können.
Die Anwendung kann über das Info-Dokument 1002994 „Demo-Version zur Vollmachtsdatenbank“ geöffnet werden.
Hilfe zur Vollmachtsdatenbank
Für Fragen rund um die Nutzung der Vollmachtsdatenbank steht Ihnen der kostenpflichtige Service unter vollmachtsdatenbank@service.datev.de zur Verfügung.
Gebühren zur Vollmachtsdatenbank
Gebühren der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg erhebt für den Antrag auf Registrierung bei der Vollmachtsdatenbank einmalig folgende Gebühren:
- Antrag mit VDB-Zugangskarte: 50,00 €
- Antrag mit Registrierung DATEV SmartCard für Berufsträger (alternativ der DATEV mIDentity Stick für Berufsträger): 35,00 €
Für die Ausstellung einer Folge- bzw. Ersatzkarte erhebt die Rechtsanwaltskammer Nürnberg einmalig folgende Gebühren:
- Antrag auf Ausstellung einer Folgekarte: 30,00 €
- Antrag auf Ausstellung einer Ersatzkarte: 40,00 €
Die Bankverbindung zu den Gebühren ist dem jeweiligen Antragsformular zu entnehmen.
Gebühren der DATEV eG
Die Nutzung der Vollmachtsdatenbank wird über die Vollmachten abgerechnet. Pro erfasster Vollmacht und Kalenderjahr stellt die DATEV 0,60 € netto in Rechnung.
Downloads und Links zur Vollmachtsdatenbank
Mandantenvollmacht
- Standardisiertes Vollmachtsformular des Bundesfinanzministerium
- Beiblatt zur Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen
- Merkblatt zur Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen
- Hinweise für den Vollmachtgeber
Zugangsmedium beantragen und identifizieren:
- Bestellung einer VDB-Zugangskarte mit „SmartCard-Funktion“
- Registrierung der DATEV SmartCard für Berufsträger zur Nutzung der Vollmachtsdatenbank
- Überprüfung der Identifizierung der Karte (Verzeichnisabfrage)
- Anleitung Inbetriebnahme VDB-Zugangskarte
Für die Nutzung registrieren:
Vollmachtsdatenbank verwenden:
- Zugang zur Vollmachtsdatenbank
- VDB-Vollmacht Onlineanwendung Hilfe
- Präsentation Vollmachtsdatenbank und Vorausgefüllte Steuererklärung
- Formular Sperrung VDB-Zusatzkarte
- Hinweise bei Verlust oder Vergessen der PIN
Weitere Infos zu Vollmachtsdatenbank und Kammermitgliedsausweis
www.datev.de/vollmachtsdatenbank
www.datev.de/kammermitgliedsausweis
https://www.bstbk.de/de/themen/vollmachtsdatenbank
https://www.brak.de/anwaltschaft/vollmachtsdatenbank