Weitere Institutionen
Die Juristische Gesellschaft Mittelfranken zu Nürnberg wurde im Juli 1988 von Wolfgang Schaffer, Präsident des OLG a.D. und Universitätsprofessor Dr. Wolfgang Blomeyer in Nürnberg gegründet. In ihrer Satzung hat sie sich zum Ziel gesetzt, die Fortentwicklung der Rechtswissenschaft durch Vorträge und Veröffentlichungen zu fördern und den Juristen aller Sparten im mittelfränkischen Raum, die ebenso wie die Vertreter anderer Wissenschaften von der Gefahr der Spezialisierung bedroht sind, Gelegenheit zum fachübergreifenden Gedankenaustausch zu geben.
Die Gesellschaft ist seitdem durch Vorträge namhafter Wissenschaftler und Praktiker auf den Gebieten des Staats-, Europa-, des Verfassungs-, des Zivil- und des Strafrechts sowie der zahlreichen Rechtsprobleme im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung Deutschlands an die Öffentlichkeit getreten. Viele Vorträge sind inzwischen in der von der Gesellschaft herausgegebenen Schriftenreihe veröffentlicht worden. Die Mitglieder erhalten die Schriften kostenlos.
Der Mitgliedsbeitrag, der steuerlich absetzbar ist, beträgt jährlich 35,00 EUR. Sofern Interesse an einem Beitritt besteht, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle im Justizgebäude, Fürther Str. 110, 90429 Nürnberg (Tel. 0911/321-2667).
Die Schmitz-Nüchterlein-Stiftung wurde im Jahre 1994 von der langjährigen Mitarbeiterin der Kammergeschäftsstelle, Frau Anneliese Nüchterlein, errichtet. Der Name der Stiftung erinnert an ihren Vater Dr. Fritz Schmitz und ihren Ehemann Dr. Max Nüchterlein.
Die rechtsfähige, gemeinnützige Stiftung verfolgt den Zweck, junge besonders befähigte Juristen aus dem Bezirk des Oberlandesgerichts zu unterstützen. Gefördert werden wissenschaftliche Arbeiten, Studienaufenthalte, Praktika, Symposien und vergleichbare Veranstaltungen. Auch die Verleihung von Preisen kommt in Betracht. Gegenstand dieser wissenschaftlichen Arbeiten und dieser an der Wissenschaft und an der Praxis orientierten Veranstaltungen sollen insbesondere die Berufsbilder des Rechtsanwalts, des Richters und des Staatsanwalts sein. Die Förderung des gegenseitigen Verständnisses von Angehörigen der Justiz und der Anwaltschaft wird besonders berücksichtigt.
Rechtsanwalt Dr. Fritz Schmitz war in den Jahren 1960 bis 1980 Präsident, später Ehrenpräsident der Rechtsanwaltskammer Nürnberg. Richter und Staatsanwalt Dr. Max Nüchterlein war in den Jahren 1970-1978 Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg. Beide haben sich dadurch verdient gemacht, dass sie den gegenseitigen Respekt von Justiz und Anwaltschaft über viele Jahre hinweg beispielgebend vorgelebt haben.
Die Schmitz-Nüchterlein-Stiftung ist über die Geschäftstelle des Präsidenten des Oberlandesgerichts Nürnberg, Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg erreichbar.
2019 hat die Rechtsanwaltskammer Nürnberg ein Partnerschaftsabkommen mit der Okręgowa Rada Adwokacka w Krakowie, der Rechtsanwaltskammer
Krakau, abgeschlossen.
Ziel des Abkommens ist die Begründung einer freundschaftlichen, kollegialen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit,bei der beide Kammern wechselseitig Informationen austau-
schen und sich gegenseitig bei der Recherche nach Rechtsquellen und Entscheidungen, die für den jeweils anderen Partner von Interesse sind, unterstützen. Zudem unterstützen die Kammern
die Durchführung von Kurzzeitpraktika für ihre Mitglieder und fördern den wechselseitigen Erfahrungsaustausch.