Höhere Wertgrenzen für Zuständigkeit und Rechtsmittel seit 01.01.2026

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Höhere Wertgrenzen für Zuständigkeit und Rechtsmittel seit 01.01.2026

Seit dem 1. Januar 2026 sind die Amtsgerichte für Streitigkeiten bis 10.000 Euro zuständig. Zudem gibt es neue Spezialzuständigkeiten unabhängig vom Streitwert und es gelten höhere Wertgrenzen, ab denen Rechtsmittel zulässig. Anwältinnen und Anwälte sollten dies und die dazu geltenden Übergangsvorschriften beachten.

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