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Höhere Wertgrenzen für Zuständigkeit und Rechtsmittel seit 01.01.2026
Seit dem 1. Januar 2026 sind die Amtsgerichte für Streitigkeiten bis 10.000 Euro zuständig. Zudem gibt es neue Spezialzuständigkeiten unabhängig vom Streitwert und es gelten höhere Wertgrenzen, ab denen Rechtsmittel zulässig. Anwältinnen und Anwälte sollten dies und die dazu geltenden Übergangsvorschriften beachten.
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Hohe Haftstrafen für kurdische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Istanbul
In einer gemeinsame Pressemitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer, des Deutschen Anwaltvereins, des Organisationsbüros der Strafverteidigervereinigungen, der Rechtsanwaltskammer Berlin und des Rep
Mehrsprachigkeit im Beruf – Universität Duisburg-Essen bittet um Unterstützung bei Studie
Mehrsprachige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Mitarbeitende kommunizieren mit Partnern im Ausland, übersetzen zwischen Tür und Angel und beschleunigen die Kommunikation, wo es manchmal ha