News & Aktuelles
Höhere Wertgrenzen für Zuständigkeit und Rechtsmittel seit 01.01.2026
Seit dem 1. Januar 2026 sind die Amtsgerichte für Streitigkeiten bis 10.000 Euro zuständig. Zudem gibt es neue Spezialzuständigkeiten unabhängig vom Streitwert und es gelten höhere Wertgrenzen, ab denen Rechtsmittel zulässig. Anwältinnen und Anwälte sollten dies und die dazu geltenden Übergangsvorschriften beachten.
Weitere News
Informationsangebot des BayStMI zum EU-Geldwäsche-Paket
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) hat mitgeteilt, dass die bundesweit einheitlichen und aktuellen Informationen zur Umsetzung des im Mai 2024 verabschied
Einladung zur Online-Befragung „Methodenkritische Stellungnahmen im Familienrecht“
Im Rahmen eines Promotionsprojekts an der FernUniversität in Hagen zum Thema «Methodenkritische Stellungnahmen im deutschen Familienrecht» wird eine bundesweite Befragung von Familienrechtsanwältin