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Kammermitteilung WIR 1/2024
  • Konjunkturbefragung in den Freien Berufen Herbst/Winter 2023

  • Einladung zur Kammerversammlung

  • Termine Sommerabschlussprüfung

Fachanwälte

Rechtsanwälte, die auf einem bestimmten Rechtsgebiet besondere Kenntnisse und Erfahrungen erworben haben, können bei der für sie zuständigen Rechtsanwaltskammer den Antrag stellen, eine Fachanwaltsbezeichnung führen zu dürfen. Die Einzelheiten sind in der Fachanwaltsordnung geregelt.

Derzeit gibt es 24 zugelassene Fachanwaltsbezeichnungen.

Agrarrecht
§ 5 Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen

(1) Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat:
[…]
t) Agrarrecht: 80 Fälle. Von diesen Fällen müssen sich mindestens jeweils 10 Fälle auf die in § 14m Nr. 1 und 2 benannten Bereiche beziehen. Mindestens 20 Fälle müssen rechtsförmliche Verfahren (Gerichtsverfahren, außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren, Schlichtungs- oder Schiedsverfahren) sein.
 

§ 14m FAO – Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Agrarrecht

Für das Fachgebiet Agrarrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

1. agrarspezifisches Zivilrecht

a) agrarspezifische Fragen des besonderen Schuldrechts (z. B. Landpachtrecht),
b) Produkthaftungsrecht i. V. m. Grundzügen des Lebensmittelrechts,
c) Jagd- und Jagdpachtrecht,
d) Besonderheiten des Erb- und Familienrechts,
e) Besonderheiten der Vertragsgestaltung und besondere Vertragstypen (z. B. landwirtschaftliche
    Kooperationen, Maschinengemeinschaften, Absatz- und Einkaufsverträge inkl. AGB, Gesellschaften,
    Bewirtschaftungsverträge, Erwerb landwirtschaftlicher Betriebe),
f) Besonderheiten des Arbeitsrechts.

2. agrarspezifisches Verwaltungsrecht

a) Recht der Genehmigungsverfahren (z. B. BImSchG, BauGB, Anlagen zur Verarbeitung nachwachsender
    Rohstoffe und agrarrechtliche Besonderheiten erneuerbarer Energien),
b) Grundzüge des Umweltrechts,
c) Natur- und Pflanzenschutzrecht,
d) Düngemittel- und Saatgutverkehrsrecht, Sortenschutzrecht,
e) Tierschutz-, -zucht und -seuchenrecht,
f) Flurbereinigung und Flurneuordnungsverfahren,
g) Grundstücksverkehrs- und Landpachtverkehrsrecht,
h) Weinrecht, Forstrecht, Jagd- und Fischereirecht,
i) landwirtschaftliches Steuerrecht,
j) Besonderheiten des Sozialversicherungsrechts,
k) Staatsbeihilfenrecht, Agrarbeihilfenrecht, Cross-Compliance-Verpflichtungen.

3. agrarspezifisches Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht

4. agrarspezifisches EU-Recht einschließlich seiner Umsetzung in nationales Recht

a) EG-Vertrag (Landwirtschaft, Umwelt),
b) EG-Wettbewerbsrecht, Kartellrecht,
c) EU-Verordnungen, Richtlinien,

5. agrarspezifisches Verfahrensrecht

a) Landwirtschaftsverfahrensrecht,
b) Grundzüge der EU-Gerichtsbarkeit.

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Fachprüfungsausschuss

RA Alexander Hahn, Bamberg (Vorsitzender)
RA Jürgen Kraft, Ansbach
RA Hans-Georg Herrmann, Neutraubling

Stellvertreter
RA Hermann Schopf, Regensburg
RAin Dr. Sonja Sojka, Nürnberg

Arbeitsrecht
§ 5 Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen

(1) Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat:
[…]
c) Arbeitsrecht: 100 Fälle aus allen der in § 10 Nrn. 1 a) bis e) und 2 a) und b) bestimmten Gebiete, davon mindestens 5 Fälle aus dem Bereich des § 10 Nr. 2 und mindestens die Hälfte gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren. Als Fälle des kollektiven Arbeitsrechts gelten auch solche des Individualarbeitsrechts, in denen kollektives Arbeitsrecht eine nicht unerhebliche Rolle spielt. Beschlussverfahren sind nicht erforderlich.

§ 10 Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Arbeitsrecht

Für das Fachgebiet Arbeitsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. Individualarbeitsrecht
    a) Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages,
    b) Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz,
    c) Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung,
    d) Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen,
    e) Grundzüge des Arbeitsförderungs- und des Sozialversicherungsrechts,
  2. Kollektives Arbeitsrecht
    a) Tarifvertragsrecht,
    b) Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht,
    c) Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts,
  3. Verfahrensrecht.
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Fachprüfungsausschuss I:

RAin Antje Hussmann, Nürnberg (Vorsitzende)
RA Christof Cramer, Schweinfurt
RA Christoph Kühl, Nürnberg

Stellvertreter
RA Henning Horst, Nürnberg
RA Dr. Michael Au, Nürnberg
RA Michael Beck, Weiden

 
Fachprüfungsausschuss II:

RA Theodor Pleyer, Nürnberg
RA Simon Kneitz, Würzburg
RA Johannes Link, Nürnberg

Stellvertreter
RAin Katrin Kessler, Bamberg
RAin Barbara Götz, Regensburg
RA Reinhard Schmid, Bamberg

 

 

Bank- und Kapitalmarktrecht
§ 5 Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen

(1) Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat:
[…]
s) Bank- und Kapitalmarktrecht: 60 Fälle, davon mindestens 30 rechtsförmliche Verfahren. Die Fälle müssen sich auf mindestens drei verschiedene Bereiche des in § 14l Nr. 1 bis 9 beziehen, dabei auf jeden dieser drei Bereichen mindestens 5 Fälle.

§ 14l Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Bank- und Kapitalmarktrecht

Für das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere
    a) Allgemeine Geschäftsbedingungen,
    b) Bankvertragsrecht,
    c) das Konto und dessen Sonderformen,
  2. Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft,
  3. Zahlungsverkehr, insbesondere
    a) Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr,
    b) EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking,
    c) Kreditkartengeschäft,
  4. Wertpapierhandel, Depotgeschäft, Investmentgeschäft, Konsortial-/Emissionsgeschäft einschließlich Auslandsgeschäft,
  5. Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung,
  6. Factoring/Leasing,
  7. Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte,
  8. Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht,
  9. Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht,
  10. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.
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Fachprüfungsausschuss

RA Johannes Meinhardt, Nürnberg (Vorsitzender)
RA Dr. Thomas Mayinger, Nürnberg
RAin Christina Winter, Würzburg

Stellvertreter
RA Dr. Markus Pentek, Nürnberg
RA Werner Buchta, Hof

Bau- und Architektenrecht

§ 5 Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen (neue Fassung ab 01.06.2022)

l) Bau- und Architektenrecht: 80 Fälle, davon mindestens 40 gerichtliche Verfahren (davon mindestens 3 selbstständige Beweisverfahren). Mindestens jeweils 5 Fälle müssen sich auf die Bereiche des § 14e Nr. 1 und 2 beziehen

§ 14e Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Bau- und Architektenrecht

Für das Fachgebiet Bau- und Architektenrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. Bauvertragsrecht,
  2. Recht der Architekten und Ingenieure,
  3. Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen,
  4. Grundzüge des öffentlichen Baurechts,
  5. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.


Merkblatt
Musterfallliste

Fachprüfungsausschuss:

RA Dr. Thomas Buchfink, Nürnberg (Vorsitzender)
RA Kilian von Pezold, Coburg
RA Dr. Erik Besold, Nürnberg

Stellvertreter:
RA Dr. Klaus Waldmann, Nürnberg
RA Thomas Hofmann, Aschaffenburg

Erbrecht

§ 5 Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen

(1) Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat:
[…]
m) Erbrecht: 80 Fälle, davon mindestens 20 rechtsförmliche Verfahren (davon höchstens 10 Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit). Die Fälle müssen sich auf alle in § 14f Nr. 1 bis 5 bestimmten Bereiche beziehen, dabei aus drei Bereichen mindestens jeweils 5 Fälle.

§ 14f Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Erbrecht

Für das Fachgebiet Erbrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht,
  2. Internationales Privatrecht im Erbrecht,
  3. vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung,
  4. Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft,
  5. steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht,
  6. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.


Merkblatt
Musterfallliste

Fachprüfungsausschuss:

RAin Ursula Flechtner, Nürnberg (Vorsitzende)
RA Lothar Wegener, Würzburg
RAin Dr. Ria Kochanski, Nürnberg

Stellvertreter:
RAin Bärbel Magers, Schweinfurt
RAin Stefanie Scheuber, Nürnberg
RA Thomas Littig, Würzburg

Familienrecht

§ 5 Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen

(1) Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat:
[…]
e) Familienrecht: 120 Fälle. Mindestens 60 der Fälle müssen gerichtliche Verfahren sein; dabei zählen gewillkürte Verbundverfahren sowie Verfahren des notwendigen Verbundes mit einstweiligen Anordnungen doppelt.

§ 12 Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Familienrecht

Für das Fachgebiet Familienrecht sind nachzuweisen besondere Kenntnisse in den Bereichen

  1. materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial-, Schuld-, Steuer- und Vollstreckungsrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft,
  2. familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht,
  3. Internationales Privatrecht im Familienrecht,
  4. Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.


Merkblatt
Musterfallliste

Fachprüfungsausschuss I:

RA Sebastian Kubik, Bad Neustadt/Saale (Vorsitzende)
RAin Elisabeth Wilhelm, Würzburg
RA Dr. Thomas Eder, Regensburg

Stellvertreter:
RAin Claudia Schmid, Erlangen

Fachprüfungsausschuss II:

RAin Andrea Nachtweh, Nürnberg (Vorsitzende)
RAin Manja Geißler Bamberg
RA Boris Segmüller, Nürnberg

Stellvertreter:
RA Thomas Goes, Aschaffenburg
RAin Dorothea Ehrmann, Fürth

 

Gewerblicher Rechtsschutz

§ 5 Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen

(1) Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat:
[…]
o) Gewerblicher Rechtsschutz: 80 Fälle aus mindestens drei verschiedenen Bereichen des § 14h Nr. 1 bis 5, dabei aus jedem dieser drei Bereiche jeweils mindestens 5 Fälle. Höchstens fünf Fälle dürfen Schutzrechtsanmeldungen sein, wobei eine Sammelanmeldung als eine Anmeldung zählt. Mindestens 30 Fälle müssen rechtsförmliche, davon mindestens 15 gerichtliche Verfahren sein.

§ 14h Nachzuweisende besondere Kenntnisse im gewerblichen Rechtsschutz

Für das Fachgebiet gewerblicher Rechtsschutz sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Sortenschutzrecht,
  2. Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen,
  3. Recht gegen den unlauteren Wettbewerb,
  4. Recht der europäischen Patente, Marken und Geschmacksmuster sowie des europäischen Sortenschutzrechts,
  5. Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes,
  6. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.


Merkblatt
Musterfallliste
 

Fachprüfungsausschuss:
RA Dr. Bernhard Bittner, LL.M., Regensburg
RAin Nicola Scholz-Recht, Nürnberg
RA Dr. Christopher Lieb, Erlangen

Stellvertreter:
RAin Christiane Eifler, LL.M., Nürnberg
RA Frank John Y. Krüger, Würzburg

Handels- und Gesellschaftsrecht

§ 5 Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen

(1) Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat:
[…]
p) Handels- und Gesellschaftsrecht: 80 Fälle aus mindestens drei verschiedenen Gebieten der Bereiche des § 14i Nr. 1 und 2, davon mindestens 40 Fälle, die gerichtliche Streitverfahren, Schieds- oder Mediationsverfahren und/oder die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder die Gründung oder Umwandlung von Gesellschaften zum Gegenstand haben. Von diesen 40 Fällen müssen mindestens 10 Fälle gerichtliche Streitverfahren oder Schieds- oder Mediationsverfahren und mindestens 10 Fälle der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder die Gründung oder Umwandlung von Gesellschaften zum Gegenstand haben.

§ 14i Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht

Für das Fachgebiet Handels- und Gesellschaftsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. Materielles Handelsrecht
    a) Recht des Handelsstandes (§§ 1-104 HGB),
    b) Recht der Handelsgeschäfte (§§ 343-406 HGB)
    c) internationales Kaufrecht, insbesondere UN-Kaufrecht.
  2. Materielles Gesellschaftsrecht, insbesondere
    a) das Recht der Personengesellschaften,
    b) das Recht der Kapitalgesellschaften,
    c) internationales Gesellschaftsrecht, insbesondere Grundzüge des europäischen Gesellschaftsrechts sowie der europäischen Aktiengesellschaft,
    d) Konzernrecht, insbesondere das Recht der verbundenen Unternehmen,
    e) Umwandlungsrecht,
    f) Grundzüge des Bilanz- und Steuerrechts,
    g) Grundzüge des Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrechts.
  3. Bezüge des Handels- und Gesellschaftsrechts zum Arbeitsrecht, Kartellrecht, Handwerks- und Gewerberecht, Erb- und Familienrecht, Insolvenz- und Strafrecht sowie Bezüge des Rechts der Aktiengesellschaften zum Wertpapiererwerbs- und Übernahmerecht.
  4. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.


Merkblatt
Musterfallliste

 

Fachprüfungsausschuss:

RA Dr. Tobias Lautner, Nürnberg
RA Alexander Frey, Nürnberg
RA Christian Semmler, Würzburg

Stellvertreter:
RA Dr. Uwe Scheder, Bayreuth
RA Prof. Dr. Rolf Otto Seeling, Nürnberg
 

Informationstechnologierecht (IT-Recht)

§ 5 Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen

(1) Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat:
[…]
r) Informationstechnologierecht (IT-Recht): 50 Fälle aus allen in § 14k genannten Bereichen. Die Fälle müssen sich auf die Bereiche des § 14k Nr. 1 und 2 sowie auf einen weiteren Bereich des § 14k beziehen, dabei auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 3 Fälle. Mindestens 10 Fälle müssen rechtsförmliche Verfahren (z. B. Gerichtsverfahren, Verwaltungsverfahren, Schlichtungs- oder Schiedsverfahren) sein. Ebensolche Verfahren vor internationalen Stellen werden angerechnet.

§ 14k Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Informationstechnologierecht

Für das Fachgebiet Informationstechnologierecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB,
  2. Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business),
  3. Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht,
  4. Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten,
  5. Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste,
  6. Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht,
  7. Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht,
  8. Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien,
  9. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

 

Fachprüfungsausschuss:
Ein gemeinsamer Fachprüfungsausschuss der drei bayerischen Rechtsanwaltskammern wurde bei der Rechtsanwaltskammer München eingerichtet.

Insolvenz- und Sanierungsrecht

Die Fachanwaltsbezeichnung für das Fachgebiet „Insolvenzrecht“ wurde in „Insolvenz- und Sanierungsrecht“ umbenannt. Diese Änderung trat zum 1.6.2022 in Kraft.

Der Grund für die Änderung ist, dass im Bereich der Insolvenzen es einerseits Liquidationsfälle, andererseits Sanierungs- und Fortführungsfälle gibt, bei denen die Konzentration auf das Wort Insolvenz unbedingt vermieden werden muss, um den Sanierungserfolg nicht zu gefährden. Diese Differenzierung soll sich fortan auch in der Fachanwaltsbezeichnung niederschlagen.

§ 5 Abs. 1 Buchst. g) FAO (neue Fassung)

g) Insolvenz- und Sanierungsrecht

  1. Mindestens 5 eröffnete Verfahren aus dem ersten bis sechsten Teil der InsO als Insolvenzverwalter oder als Verfahrenskoordinator gemäß § 269e InsO; in zwei Verfahren muss der Schuldner bei Eröffnung mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigen;
  2. 60 Fälle aus mindestens sieben der in § 14 Nr. 1 und 2 bestimmten Gebiete.
  3. Die in Nr. 1 bezeichneten Verfahren können wie folgt ersetzt werden:
    a) Jedes Verfahren mit mehr als fünf Arbeitnehmern durch sechs Verfahren als Sachwalter nach § 270 InsO, als vorläufiger Insolvenzverwalter, als vorläufiger Sachwalter gemäß § 270b InsO, als Restrukturierungsbeauftragter gemäß § 74 StaRUG oder § 78 StaRUG, als Sanierungsmoderator gemäß § 94 StaRUG, als Sanierungsgeschäftsführer bzw. Sanierungsgeneralbevollmächtigter oder als Vertreter des Schuldners im Insolvenz- oder gerichtlichen Restrukturierungsverfahren.
    b) Jedes andere Verfahren durch zwei der in Buchstabe a) genannten Verfahren.
  4. Außerdem sind für jedes zu ersetzende Verfahren weitere acht Fälle aus den in § 14 Nr. 1 und 2 bestimmten Gebieten nachzuweisen.
 

§ 14 Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Insolvenz- und Sanierungsrecht (neue Fassung)

Für das Fachgebiet Insolvenz- und Sanierungsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. Materielles Insolvenz- und Sanierungsrecht
  1. Insolvenzgründe und Wirkungen des Insolvenzantrags
  2. Wirkungen der Verfahrenseröffnung
  3. Das Amt des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters, des vorläufigenSachwalters und des Sachwalters, des Verfahrenskoordinators, des Restrukturierungsbeauftragten sowie des Sanierungsmoderators
  4. Vermögenssicherung und Stabilisierung sowie Verwaltung der Masse
  5. Aussonderung, Absonderung und Aufrechnung im Insolvenzverfahren
  6. Abwicklung und Gestaltung von Rechtsverhältnissen
  7. Insolvenzgläubiger
  8. Insolvenzanfechtung
  9. Arbeits- und Sozialrecht in der Insolvenz
  10. Steuerrecht in der Insolvenz
  11. Gesellschaftsrecht in der Insolvenz
  12. Insolvenzstrafrecht
  13. Grundzüge des internationalen Insolvenzrechts

   2. Verfahrensrecht

  1. Insolvenzeröffnungsverfahren
  2. Regelverfahren
  3. Restrukturierungs- und Insolvenzplan
  4. Verbraucherinsolvenz
  5. Restschuldbefreiungsverfahren
  6. Sonderinsolvenzen

3. Betriebswirtschaftliche Grundlagen

  1. Buchführung, Bilanzierung und Bilanzanalyse
  2. Rechnungslegung in der Insolvenz
  3. Betriebswirtschaftliche Fragen des Restrukturierungs- und Insolvenzplans, der Sanierung, der übertragenden Sanierung sowie der Liquidation

 

Merkblatt
Musterfallliste
 

Fachprüfungsausschuss:
RA Joachim Exner, Nürnberg (Vorsitzender)
RA Stefan Waldherr, Röthenbach
RA Robert Wartenberg, Bamberg

Stellvertreter:
RA Volker Böhm, Nürnberg
RA Klaus-Christofer Ehrlicher, Coburg
RA Jürgen Wittmann, Kronach

Internationales Wirtschaftsrecht

§ 5 Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen

(1) Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat:
[…]
u) Internationales Wirtschaftsrecht: 50 Fälle aus den in § 14n genannten Bereichen, davon mindestens 5 rechtsförmliche Verfahren vor deutschen oder ausländischen (einschließlich EU) Gerichten und Behörden. Die Fälle müssen sich auf mindestens 3 verschiedene Bereiche des § 14n beziehen, dabei mindestens 15 Fälle aus den Bereichen des § 14n Nr. 3, 4 oder 5.

§ 14n Nachzuweisende besondere Kenntnisse im internationalen Wirtschaftsrecht

Für das Fachgebiet internationales Wirtschaftsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. Kollisionsrecht (IPR) der vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnisse,
  2. Internationales Zivilprozess- und Schiedsverfahrensrecht,
  3. International vereinheitlichtes Handelsrecht,
  4. International vereinheitlichtes Gesellschaftsrecht,
  5. Europäisches Beihilfen- und Wettbewerbsrecht,
  6. Grundzüge der Regelungen zur Korruptions-, Betrugs- und Geldwäschebekämpfung im internationalen Rechtsverkehr,
  7. Grundzüge im internationalen Steuerrecht,
  8. Grundzüge der Rechtsvergleichung.


Merkblatt
Musterfallliste
 

Fachprüfungsausschuss:
RAin Dr. Christina Chlepas, Nürnberg (Vorsitzende)
RA Alexander Kubusch, Nürnberg
RA Dr. Mathias Fleischmann, Bayreuth

Stellvertreter:
RA Stephan Eichmann, LL.M., Nürnberg

Medizinrecht

§ 5 Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen

(1) Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat:
[…]
i) Medizinrecht: 60 Fälle, davon mindestens 15 rechtsförmliche Verfahren (davon mindestens 12 gerichtliche Verfahren). Die Fälle müssen sich auf mindestens 3 verschiedene Bereiche des § 14b Nr. 1 bis 8 beziehen, dabei auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 3 Fälle.

§ 14b Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Medizinrecht

Für das Fachgebiet Medizinrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere
    a) zivilrechtliche Haftung,
    b) strafrechtliche Haftung,
  2. Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht, sowie Grundzüge der Pflegeversicherung,
  3. Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere
    a) ärztliches Berufsrecht,
    b) Grundzüge des Berufsrechts sonstiger Heilberufe,
  4. Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung,
  5. Vergütungsrecht der Heilberufe,
  6. Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht,
  7. Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts,
  8. Grundzüge des Apothekenrechts,
  9. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.


Merkblatt
Musterfallliste
 

Fachprüfungsausschuss:
RA Reinhold Preißler, Fürth (Vorsitzender)
RAin Rita Schulz-Hillenbrand, Würzburg
RA Christian Herbst, Regensburg

Stellvertreter:
RAin Susanne Bühl, Würzburg
RA Jens Gerhard Rödel, Nürnberg

Miet-und Wohnungseigentumsrecht

§ 5 Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen

(1) Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat:
[…]
j) Miet- und Wohnungseigentumsrecht: 120 Fälle, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren. Mindestens 60 Fälle müssen sich auf die in § 14c Nr. 1 bis 3 bestimmten Bereiche beziehen, dabei auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 5 Fälle.

§ 14c Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Für das Fachgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. Recht der Wohnraummietverhältnisse,
  2. Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht,
  3. Wohnungseigentumsrecht,
  4. Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts,
  5. Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht,
  6. Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts.


Merkblatt
Musterfallliste
 

Fachprüfungsausschuss:
RA Michael Zwarg, Nürnberg (Vorsitzender)
RA Markus Köhn, Würzburg
RA Ulf Kneiß, Nürnberg

Stellvertreter:
RAin Irina Buchta, Bayreuth
RA Günther Lang, Erlangen
RA Dr. Rudolf Weyer, Fürth

Migrationsrecht

§ 5 Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen

(1) Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat:
[…]

w) Migrationsrecht: 80 Fälle aus den in § 14p Nr. 1 bis Nr. 6 genannten Bereichen, davon mindestens 60 aus mindestens zwei der in § 14p Nr. 1 bis Nr. 4 genannten Bereiche. Mindestens 30 Fälle müssen gerichtliche Verfahren sein, hiervon mindestens 15 aus den in § 14p Nr. 1 bis Nr. 4 genannten Bereichen.
 

§ 14p Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Migrationsrecht

Für das Fachgebiet Migrationsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Staatsangehörigkeitsrecht, insbesondere
a) Statusfeststellungen einschließlich Staatenlosigkeit,
b) Einbürgerung,
c) Verlusttatbestände,
d) Vertriebenenverfahren,
2. Aufenthaltsrecht, insbesondere
a) allgemeine Grundlagen des Erwerbs, der Verlängerung und der Verfestigung von Aufenthaltstiteln,
b) Visumsverfahren zu kurz- und langfristigen Aufenthaltszwecken,
c) Aufenthaltstitel und ihre unterschiedlichen Voraussetzungen,
d) Erlöschen des Aufenthaltsrechts, insbesondere Ausweisung,
e) Durchsetzung der Ausreisepflicht, insbesondere Duldung, Abschiebung und Abschiebungshaft,
f) Haftung und Gebühren,
g) Besonderheiten des Datenschutzes,
3. Unionsrecht, insbesondere
a) Aufenthaltsrechte von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen,
b) Aufenthaltsrechte aus dem ARB 1/80 EWG-Türkei,
c) sonstige unionsrechtliche oder völkerrechtliche Migrationsregelungen,
4. Asylrecht, insbesondere
a) Asylverfahren einschließlich internationaler und nationaler Verteilungsregelungen sowie Entscheidungsarten,
b) internationaler Flüchtlingsschutz,
c) nationaler Schutz,
d) Rechtsschutz,
e) Widerruf/Erlöschen,
f) Folgeverfahren,
5. migrationsrechtliche Bezüge des Sozialrechts, insbesondere vom Aufenthaltsstatus abhängige Leistungsansprüche und Leistungsausschlüsse,
6. migrationsrechtliche Bezüge des Strafrechts,
7. rechtliche Besonderheiten der Auswanderung,
8. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.
 

 

Fachprüfungsausschuss:
RA Rainer Frisch, Erlangen (Vorsitzender)
RA Michael Koch, Würzburg
RA Wolfram Steckbeck, Nürnberg

Stellvertreter:
RA Stefan Müller, Nürnberg
 

Sozialrecht

§ 5 Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen

(1) Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat:
[…]
d) Sozialrecht: 60 Fälle aus mindestens drei der in § 11 Nr. 2 bestimmten Gebiete, davon mindestens 20 gerichtliche Verfahren.

§ 11 Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Sozialrecht

Für das Fachgebiet Sozialrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. allgemeines Sozialrecht einschließlich Verfahrensrecht,
  2. besonderes Sozialrecht
    a) Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung),
    b) Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden,
    c) Recht des Familienlastenausgleichs,
    d) Recht der Eingliederung Behinderter,
    e) Sozialhilferecht,
    f) Ausbildungsförderungsrecht.


Merkblatt
Musterfallliste

Fachprüfungsausschuss:
RA Robert Raab, Nürnberg (Vorsitzender)
RA Dr. Steffen Linke, Bamberg
RAin Christine Obermeier, Regensburg

Stellvertreter:
RAin Irena Schauer, Heroldsberg
RA Mathias Klose, Regensburg
 

Sportrecht

Die Ende November durch die Satzungsversammlung bei der BRAK beschlossene Einführung einer neuen Fachanwaltsbezeichnung für Sportrecht wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bestätigt. Die dazu nötigen Änderungen in der FAO werden in Heft 2/2019 der BRAK-Mitteilungen veröffentlicht und treten dann mit dem ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf die Veröffentlichung folgt, also am 1.7.2019.
 

§ 5 Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen

(1) Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat:
[…]

x) Sportrecht: 80 Fälle, davon mindestens 20 rechtsförmliche Verfahren (Sportverbandsgerichtsver-fahren, sonstige Gerichtsverfahren, außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren, Schlichtungs- oder Schiedsverfahren). Die Fälle müssen sich auf mindestens drei verschiedene Bereiche des § 14q Nr. 1, 3 bis 11 beziehen, dabei auf jeden dieser drei Bereiche mindestens fünf Fälle.
 

§ 14q Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Sportrecht

Für das Fachgebiet Sportrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen

  1. selbstgesetztes Recht der Sportverbände im Rahmen der Verbandsautonomie und deren Orga-nisationsstrukturen, insbesondere Satzungen und Statuten nationaler und internationaler Sport-organisationen,
  2. nationale und internationale Sportverbands- und -schiedsgerichtsbarkeit,
  3. sportrechtliche Bezüge des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts, Strafprozessrecht sowie zwi-schenstaatliches und Völkerrecht,
  4. Schutz vor Sportmanipulationen, insbesondere durch sog. Doping, sportrechtliche Bezüge des Arzneimittelrechts,
  5. Vereinsrecht und Grundzüge des Gesellschaftsrechts,
  6. sportrechtliche Bezüge des Medienrechts, insbesondere der Fernseh-, Internet- und Hörfunkrech-te,
  7. Recht des geistigen Eigentums, insbesondere Persönlichkeitsrecht sowie Urheber- und Marken-recht,
  8. Recht des Sponsorings, Recht der staatlichen Sportförderung und Subventionsrecht, Sportwett-recht,
  9. sportrechtliche Bezüge des nationalen und internationalen Haftungsrechts,
  10. Grundzüge des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts,
  11. Sportvertragsrecht, sportrechtliche Bezüge des Dienst- und Arbeitsvertragsrechts.

     

Fachprüfungsausschuss:
RA Felix Steinbach, Nürnberg (Vorsitzender)
RA Andreas Klostermeier, Fürth
RAin Wiebke Schneller, Würzburg

Stellvertreter:
RA Ulrich Wolf, Stockstadt
RA Dr. Anselm Groda, Regensburg

Steuerrecht

§ 5 Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen

(1) Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat:
[…]
Steuerrecht: 50 Fälle aus allen in § 9 genannten Bereichen. Dabei müssen mit jeweils mindestens 5 Fällen alle in § 9 Nr. 3 genannte Steuerarten erfasst sein. Mindestens 10 Fälle müssen rechtsförmliche Verfahren (Einspruchs- oder Klageverfahren) sein.

§ 9 Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Steuerrecht

Für das Fachgebiet Steuerrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen

  1. Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts der Buchführung und des Jahresabschlusses,
  2. Allgemeines Abgabenrecht einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht,
  3. Besonderes Steuer- und Abgabenrecht in den Gebieten:
    a) Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer,
    b) Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht,
    c) Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.
  4. Steuerstrafrecht sowie Grundzüge des Verbrauchsteuer- und internationalen Steuerrechts einschließlich des Zollrechts.


Merkblatt
Musterfallliste

Fachprüfungsausschuss:
RA Dr. Lothar Schwarz, Schweinfurt (Vorsitzender)
RA Karl-Heinz Lörtzer, Erlangen
RAin Julia Hackl, Nürnberg

Stellvertreter
RA Uwe Ferner, Nürnberg
RA H. Jürgen Saam, Forchheim
RAin Dr. Angelika Schmitt, Würzburg

Strafrecht

§ 5 Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen

(1) Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat:
[…]
f) Strafrecht: 60 Fälle, dabei 40 Hauptverhandlungstage vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht.

§ 13 Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Strafrecht

Für das Fachgebiet Strafrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften,
  2. materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht;
  3. Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.


Merkblatt
Musterfallliste

Fachprüfungsausschuss:
RA Franz Heinz, Nürnberg (Vorsitzender)
RA Dr. Peter Auffermann, Würzburg
RA Benjamin Schmitt, Ansbach

Stellvertreter:
RA Michael Löwe, Fürth
RA Karsten Schieseck, Bayreuth
RA Markus Wagner, Nürnberg

Transport- und Speditionsrecht

§ 5 Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen

(1) Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat:
[…]
n) Transport- und Speditionsrecht: 80 Fälle, davon mindestens 20 gerichtliche Verfahren oder Schiedsverfahren. Die Fälle müssen sich auf den in § 14g Nr. 1 bestimmten Bereich und mindestens zwei weitere Bereiche der Nr. 2 bis 8 beziehen, dabei auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 3 Fälle.

§ 14g Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Transport- und Speditionsrecht

Für das Fachgebiet Transport- und Speditionsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Straßentransports einschließlich des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Transportversicherungsbedingungen,
  2. Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Transports zu Wasser, auf der Schiene und in der Luft,
  3. Recht des multimodalen Transports,
  4. Recht des Gefahrguttransports, einschließlich diesbezüglicher Straf- und Bußgeldvorschriften,
  5. Transportversicherungsrecht,
  6. Lagerrecht,
  7. Internationales Privatrecht,
  8. Zollrecht und Zollabwicklung im grenzüberschreitenden Verkehr sowie Verkehrssteuern,
  9. Besonderheiten der Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit.


Merkblatt
Musterfallliste

Fachprüfungsausschuss:

RA Stefan Wolf, Nürnberg (Vorsitzender)
RA Friedrich Stöhr, Bayreuth
RAin Patrizia Hofer, Regensburg

Stellvertreter
RA Thomas Böh von Rostkron, Wiesentheid
RA Thomas Wendt, Nürnberg

Urheber- und Medienrecht

§ 5 Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen

(1) Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat:
[…]
q) Urheber- und Medienrecht: 80 Fälle aus allen Bereichen des § 14j Nr. 1 bis 6. Von diesen Fällen müssen sich mindestens je 5 auf die in § 14j Nr. 1 bis 3 genannten Bereiche beziehen. Mindestens 20 Fälle müssen gerichtliche Verfahren sein.

§ 14j Nachzuweisende Kenntnisse im Urheber- und Medienrecht

Für das Fachgebiet Urheber- und Medienrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen,
  2. Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht,
  3. Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung,
  4. Rundfunkrecht,
  5. wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts, Titelschutz,
  6. Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts, des Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen und europäischen Kulturförderung,
  7. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.

 

Fachprüfungsausschuss:
Ein gemeinsamer Fachprüfungsausschuss der drei bayerischen Rechtsanwaltskammern wurde bei der Rechtsanwaltskammer München eingerichtet.

Vergaberecht

§ 5 Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen

(1) Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat:
[…]
v) Vergaberecht: 40 Fälle aus den Bereichen des § 14o, davon mindestens 5 gerichtliche Verfahren oder Nachprüfungsverfahren.

§ 14o Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Vergaberecht

Für das Fachgebiet Vergaberecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Europäische und deutsche Vorschriften zur öffentlichen Auftragsvergabe, insbesondere
a) EU-Vergaberichtlinien einschließlich der jeweiligen Rechtsmittelrichtlinien,
b) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
c) Vergabeverordnung (VgV),
d) Grundzüge der Vergabegesetze der einzelnen Bundesländer und (soweit vorhanden) des Bundes,
2. Besonderheiten der einzelnen Vergabeverfahren bei der:
a) Vergabe von Bauleistungen nach der VOB/A,
b) Vergabe von Leistungen nach der VOL/A,
c) Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungen nach der VOF,
d) Vergabe von Aufträgen im Bereich Verkehr, Trinkwasserversorgung und Energieversorgung nach der SektVO,
e) Vergabe von Aufträgen im Bereich Verteidigung und Sicherheit nach der VSVgV,
3. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung:
a) Primärrechtsschutz durch Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren,
b) Grundzüge der vergaberechtlichen Verfahren vor dem EuGH,
c) sonstiger Rechtsschutz vor Zivilgerichten und Verwaltungsgerichten im Zusammenhang mit Vergabeverfahren,
4. Vergaberechtliche Aspekte des Beihilferechts,
5. Grundzüge des öffentlichen Preisrechts.

 

Fachprüfungsausschuss:

RA Arnd Bühner, Nürnberg (Vorsitzender)
RA Holger Schröder, Nürnberg
RA Dr. Thomas Waldner, Würzburg

Stellvertreter:
RAin Stefanie Schönfeld, Regensburg

Verkehrsrecht

§ 5 Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen

(1) Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat:
[…]
k) Verkehrsrecht: 160 Fälle, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren. Die Fälle müssen sich auf mindestens 3 verschiedene Bereiche des § 14d Nr. 1 bis 4 beziehen, dabei auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 5 Fälle.

§ 14d Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Verkehrsrecht

Für das Fachgebiet Verkehrsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht,
  2. Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen,
  3. Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
  4. Recht der Fahrerlaubnis,
  5. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.


Merkblatt
Musterfallliste

Fachprüfungsausschuss I:

RA Dr. Uwe Wirsching, Nürnberg (Vorsitzender)
RA Jochen Pamer, Roth
RA Oliver Leuteritz, Bamberg

Stellvertreter:
RA Karl Langsch, Regensburg
RA Peter Kreusel, Coburg

Fachprüfungsausschuss II
RA Dr. Joachim Reitenspiess, Nürnberg (Vorsitzender)
RA Heinz Adolf, Weiden
RA Patrick Muth, Aschaffenburg

Stellvertreter:
RAin Melanie Behnke-Kelle, Kitzingen
RA Ulrich Scheumann, Regensburg

Versicherungsrecht

§ 5 Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen

(1) Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat:
[…]
h) Versicherungsrecht: 80 Fälle, davon mindestens 10 gerichtliche Verfahren. Die Fälle müssen sich auf mindestens drei verschiedene Bereiche des § 14a beziehen, dabei auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 5 Fälle.

§ 14a Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Versicherungsrecht

Für das Fachgebiet Versicherungsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. allgemeines Versicherungsvertragsrecht und Besonderheiten der Prozessführung,
  2. Recht der Versicherungsaufsicht,
  3. Grundzüge des internationalen Versicherungsrechts,
  4. Transport- und Speditionsversicherungsrecht,
  5. Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung),
  6. Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung),
  7. Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung),
  8. Rechtsschutzversicherungsrecht,
  9. Grundzüge des Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrechts.


Merkblatt
Musterfallliste

Fachprüfungsausschuss:

RA Michael Doll, Nürnberg (Vorsitzender)
RA Sven-Wulf Schöller, Erlangen
RA Dr. Lothar Schwarz, Schweinfurt

Stellvertreter
RA Dr. Ulrich Herbert, Coburg
RA Stefan Wolf, Nürnberg

Verwaltungsrecht

§ 5 Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen

(1) Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat:
[…]
a) Verwaltungsrecht: 80 Fälle, davon mindestens 30 gerichtliche Verfahren. Mindestens 60 Fälle müssen sich auf drei verschiedene Bereiche des besonderen Verwaltungsrechts beziehen, dabei auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 5 Fälle. Von den drei Bereichen muss einer zu den in § 8 Nr. 2 aufgeführten Bereichen gehören.

§ 8 Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Verwaltungsrecht

Für das Fachgebiet Verwaltungsrecht sind nachzuweisen

  1. besondere Kenntnisse in den Bereichen
    a) allgemeines Verwaltungsrecht,
    b) Verfahrensrecht,
    c) Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistung.
  2. besondere Kenntnisse in zwei Bereichen des besonderen Verwaltungsrechts, von denen einer aus folgenden Gebieten gewählt sein muss:
    a) öffentliches Baurecht,
    b) Abgabenrecht, soweit die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte gegeben ist,
    c) Wirtschaftsverwaltungsrecht (Gewerberecht, Handwerksrecht, Wirtschaftsförderungsrecht, Gaststättenrecht, Berg- und Energierecht),
    d) Umweltrecht (Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Wasserrecht, Natur- und Landschaftsschutzrecht),
    e) öffentliches Dienstrecht.


Merkblatt
Musterfallliste
 

Fachprüfungsausschuss:
RA Johannes Bohl, Würzburg (Vorsitzender)
RA Herbert Kohler, Nürnberg
RA Martin Kühnlein, Nürnberg

Stellvertreter:
RA Klaus Bloch, Regensburg