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Kammermitteilung WIR 1/2024
  • Konjunkturbefragung in den Freien Berufen Herbst/Winter 2023

  • Einladung zur Kammerversammlung

  • Termine Sommerabschlussprüfung

Voraussetzungen

Neben den in der Fachanwaltsordnung normierten nachzuweisenden besonderen theoretischen Kenntnissen und praktischen Erfahrungen ist eine dreijährige Tätigkeit und Zulassung innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung Voraussetzung für die Verleihung der Befugnis, eine der Fachanwaltsbezeichnungen zu führen. Einzelheiten und weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie unter dem jeweiligen Rechtsgebiet.

Die Befugnis darf für höchstens drei Rechtsgebiete erteilt werden (§ 43c Abs. 1 S. 3 BRAO).

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Gerne können Sie hierzu das Antragsformular nutzen.
Bitte behalten Sie vorsorglich Kopien oder einen Scan der Antragsunterlagen bei Ihren Unterlagen, da es bereits vorgekommen ist, dass ein Antrag auf dem Postweg verloren geht oder beschädigt wird. Der Antrag kann auch per beA übersandt werden.

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei:

  • Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem mind. 120 Stunden umfassenden Fachanwaltslehrgang, sofern die theoretischen Kenntnisse nicht anderweitig nachgewiesen werden, sowie die Leistungskontrollen nach § 4a FAO und die Zeugnisse bzw. Zertifikate der Lehrgangsveranstalter
    (Bei einer Einreichung des Antrags per beA ist eine anwaltliche Versicherung erforderlich, dass die übersandten Unterlagen, insbesondere die Leistungskontrollen gem. § 4a FAO, den Originalen entsprechen. In Zweifelsfällen oder wenn dies der jeweils zusändige Fachprüfungsausschuss für erforderlich erachtet, kann die Vorlage der Originale angeordnet werden.)
  • Fallliste, aus der sich die Bearbeitung der geforderten praktischen Fälle ergibt
  • ggf. Fortbildungsnachweise

Bitte reichen Sie bei Antragstellung noch keine Arbeitsproben ein. Diese werden vom Fachprüfungsausschuss gesondert angefodert, sofern sie benötigt werden.

Mit der Antragstellung wird die Verwaltungsgebühr gem. § 1 der geltenden Verwaltungsgebührenordnung i. H. v. 700,00 Euro fällig. Der Antrag kann erst an den zuständigen Fachprüfungsausschuss weitergeleitet werden, wenn die Gebühr bei uns eingegangen ist.

(Bankverbindung: HypoVereinsbank Nürnberg, IBAN: DE96 7602 0070 2020105979, BIC: HYVEDEMM460)