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Prüfungstermine Rechtsanwaltsfachangestellte
Abschlussprüfung:

2024 I: 23./24.01.2024

Zwischenprüfung:

November 2024

 

3w-azubi.de

Die Ausbildungsinitiative der Rechtsanwaltskammer.

Wissenswertes rund um den Beruf
der Rechtsanwaltsfach-
angestellten (m/w/d).

 

Prüfung

Prüfungsinhalte

Die Prüfungsinhalte sind in § 15 der Prüfungsordnung geregelt:

  • Büroorganisation und Verwaltung
  • Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung
  • Mandatsbetreuung im Kosten-, Gebühren- und Prozeßrecht
  • Mandantenbetreuung in der Zwangsvollstreckung und im materiellen Recht

Weitere Hilfestellung und einen detaillierten Überblick über den Prüfungsstoff bietet die unverbindliche Orientierungshilfe der drei bayerischen Rechtsanwaltskammern.


Termine

Die nächste Prüfung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“ vom 23.08.2001 (BGBl I, 2250) findet voraussichtlich wie folgt statt:

05.03. - 07.03.2024 - schriftlicher Teil

29./30.04.2024 - Ergänzungsprüfung

06.05. - 08.05.2024 - mündlicher Teil

Die Anmeldefrist (Ausschlussfrist) endete am 31.12.2023. Das Anmeldeformular finden Sie hier.

Bei der Fortbildungsprüfung sind folgende Arbeits- und Hilfsmittel zulässig:
 

  • Textsammlung „Habersack (vormals Schönfelder), Deutsche Gesetze“ nebst Ergänzungsband auf neuestem Stand
  • Beck - Texte im dtv-Verlag, ArbR, Arbeitsgesetze
  • Beck - Texte im dtv-Verlag, SteuerG, Steuergesetze 1, Steuergesetze 2
    oder
  • Beck - Texte im dtv, EST, Einkommensteuer, UST, Umsatzsteuerrecht, Lohnsteuerrecht
    oder
  • Beck`sche Textausgabe, Steuergesetze I, Textsammlung, Steuerrichtlinie, Textsammlung
    oder
  • NWB - Textausgabe, wichtige Steuergesetze mit Durchführungsverordnungen, wichtige Steuerrichtlinien
  • nicht programmierbarer Taschenrechner (Solartaschenrechner sind ungeeignet)


Für den schriftlichen Teil der Prüfung gilt der Rechtsstand zum 31.12.2023.

Eine unkommentierte Gebührentabelle sowie ein Kalender werden bei der Prüfung durch die Rechtsanwaltskammer gestellt. Andere Gebührentabellen und/oder Kalender dürfen nicht verwendet werden.

Nicht zugelassen sind:

  • andere Textausgaben als die oben genannten mit Erläuterungen, wie z.B. Beck-Texte dtv BGB, RVG, ZPO, FG und andere
  • Bemerkungen, Schemata, Erläuterungen
  • Register/Reiter, die Wortvermerke tragen, die nicht Gesetzesbezeichnungen sind, wie z.B. „Verjährung“ oder „Berufung“ – auch Überschriften von einzelnen Vorschriften sind nicht erlaubt!
  • Farbliche Markierungen, die ein Schemata erkennen lassen /z.B. rot für Zulässigkeit und blau für Begründetheit, gelb für Anspruchsgrundlagen)
  • Gebührentabellen mit Erläuterungen (z.B. Berechnung der Mittegebühr etc.) wie z. B. Schwarzwälder Gebührentabelle, Schmeckenbecher, Kostentafeln, Höver Gebührentabellen

Zudem weisen wir daraufhin, dass Abkürzungen bei den Gebührenbezeichnungen nicht zulässig sind. Wir weisen weiter darauf hin, dass sämtliche internetfähigen Geräte (Smartphone, Smartwatch, etc.) während der Prüfung nicht genutzt werden dürfen.

Die persönlichen und örtlichen Zulassungsvoraussetzungen ergeben sich aus §§ 8 und 9 der Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnung können Sie bei der Rechtsanwaltskammer telefonisch anfordern oder unter www.rak-nbg.de abrufen.

Für die Teilnahme an der Fortbildungsprüfung ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von € 300,00 zu entrichten. Für die Teilnahme an der Wiederholungsprüfung in höchstens drei Prüfungsfächern reduziert sich die Prüfungsgebühr auf € 250,00.

 

Noteneinsicht online

Die schriftlichen Prüfungsergebnisse sind zu gegebener Zeit abrufbar.

Um die Noten abrufen zu können, benötigen Sie einen persönlichen Zugangscode. Dieser wird Ihnen mit dem Zulassungsbescheid zur Prüfung überreicht.

 

Anmeldung:

Den Anmeldeschluss (Ausschlussfrist) für die Fortbildungsprüfung werden wir zu gegebener Zeit an dieser Stelle bekanntgeben.

Die Anmeldung erfolgt je nach Zuständigkeit über die Rechtsanwaltskammer München  bzw. Rechtsanwaltskammer Nürnberg.

Zuständig für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer München ist: Frau Hafeneder, Tel. 089/532944-34, Fax: 089/532944-53. Das Formblatt zur Anmeldung erhalten Sie über die Homepage der Rechtsanwaltskammer München unter: www.rak-muenchen.de.

Zuständig für die Bezirke der Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg ist: Frau Meier, Tel. 0911/92633-30. Das Formblatt zur Anmeldung erhalten Sie demnächst an dieser Stelle.