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Prüfungstermine Rechtsanwaltsfachangestellte
Abschlussprüfung:

2024 I: 23./24.01.2024

Zwischenprüfung:

November 2024

 

3w-azubi.de

Die Ausbildungsinitiative der Rechtsanwaltskammer.

Wissenswertes rund um den Beruf
der Rechtsanwaltsfach-
angestellten (m/w/d).

 

Prüfung

Allgemeiner Hinweis:
Die zur Prüfung zugelassenen Hilfsmittel entnehmen zu prüfende Personen bitte der aktuellen Hilfsmittelliste.

 

Abschlussprüfung

Der schritiftliche Teil der nächsten Abschlussprüfung (2024/II) findet am

Dienstag, den 18.06.2024 und Mittwoch, den 19.06.2024

statt. Die Anmeldefrist endete am 17.04.2024. Wir weisen darauf hin, dass die angegebene Anmeldefrist grundsätzlich nicht verlängert werden kann. Das Anmeldeformular kann hier abgerufen werden. Für die rechtzeitige Anmeldung sind die Ausbilder verantwortlich (§13 Abs. 1 PO). Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg behält sich vor, die Prüfung auch kurzfristig noch abzusagen oder zu verlegen, sollte dies im Einzelfall erforderlich werden.

Sollte nach den Ergebnisses des schriftlichen Teils die Teilnahme an der Ergänzungsprüfung gem. § 17 Abs. 6 PO zulässig und erforderlich sein, melden Sie sich bitte unverzüglich unter Angabe des Prüfungsfachs formlos per E-Mail zur Teilnahme an.

Hinweis:                                                                                                                                                                                                                 
Die Möglichkeit zur Teilnahme an der Abschlussprüfung nach (alter) ReNoPatAusbV vom 23.11.1987 besteht seit dem Termin 2019/II nur noch im Rahmen des jeweiligen Prüfungstermins im Sommer eines jeden Jahres. Sofern Sie die Prüfung nach der ReNoPatAusbV vom 23.11.1987 ablegen wollen, setzen Sie sich hierzu bitte rechtzeitig direkt mit der Rechtsanwaltskammer Nürnberg in Verbindung.

 

Zwischenprüfung 2024

Die Zwischenprüfung 2024 findet voraussichtlich im November 2024 statt. Wir weisen darauf hin, dass die angegebene Anmeldefrist grundsätzlich nicht verlängert werden kann (§ 13 Abs. 1 PO). Für die rechtzeitige Anmeldung sind die Ausbilder verantwortlich. Das Anmeldeformular wird zu gegebener Zeit online zur Verfügung gestellt.

Die Auszubildenden werden gebeten, sich am Prüfungstag direkt in der Berufsschule einzufinden. Die Bekanntgabe der Zimmer-Nummern erfolgt durch die jeweiligen Berufsschulen.

Folgende Fächer werden schriftlich anhand praxisbezogener Fälle und Aufgaben geprüft:

  1. Kommunikation und Büroorganisation
  2. Rechtsanwendung

Die Prüfung dauert insgesamt höchstens 120 Minuten.

Die Abnahme der Zwischenprüfung in der Berufsschule Straubing erfolgt über die Rechtsanwaltskammer München. Die Anmeldung ist jedoch an die Rechtsanwaltskammer Nürnberg zu richten.


Noteneinsicht online

Zu prüfenden Personen haben die Möglichkeit, die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung online einzusehen. Für den Abruf wird der persönliche Zugangscode benötigt, den Sie bei der schriftlichen Zwischenprüfung erhalten haben. Es wird zu gegebener Zeit hier bekannt gegeben, wenn die Noten der jeweiligen Prüfungen zur Einsicht bereitstehen.

 

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Wenn Auszubildende im Betrieb und in der Berufsschule gute bis sehr gute Leistungen zeigen (Notendurchschnitt Berufsschule von mindestens 2,49 oder bessser), können sie einen entsprechenden Antrag auf vorzeitige Prüfungszulassung stellen. Dieser Antrag zielt darauf ab, um einen Prüfungstermin vorgerückt zur Prüfung zugelassen zu werden (§ 45 Abs. 1 BBiG). Näheres entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Vorzeitige Zulassung.

 

Crashkurs

Die nächsten Crash-Kurse zur Prüfungsvorbereitung zur Abschlussprüfung 2024/II finden voraussichtlich im Mai 2024 in Regensburg und in Nürnberg statt. Zur Anmeldung werden Sie gebeten, ausschließlich das vorgesehene Anmeldeformular zu verwenden, das Sie zu gegebener Zeit an dieser Stelle finden.

 

KMK-Zertifikatsprüfung Englisch

Das KMK-Fremdsprachenzertifikat prüft und bescheinigt berufsbezogene Fremdsprachenkenntnisse für den Bereich der Rechtsanwaltsfachangestellten mittels einer zentral gestellten und damit jeweils einheitlichen Prüfung. Das erworbene Zertifikat kann die Chancen bei Bewerbungen deutlich verbessern, weil berufsbezogene Fremdsprachenkenntnisse in vielen Kanzleien in der Praxis benötigt werden. Dies kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass die seit 01.08.2015 geltende ReNoPat-AusbV die Vermittlung von Grundzügen der englischen Sprache vorschreibt.

Informationen zu Prüfungsterminen und die Anmeldeformulare erhalten alle Auszubildende direkt über ihre zuständige Berufsschule. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.