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Prüfungstermine Rechtsanwaltsfachangestellte
Abschlussprüfung:

2024 I: 23./24.01.2024

Zwischenprüfung:

November 2024

 

3w-azubi.de

Die Ausbildungsinitiative der Rechtsanwaltskammer.

Wissenswertes rund um den Beruf
der Rechtsanwaltsfach-
angestellten (m/w/d).

 

Stipendium & BAföG

Stipendium

Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung „Weiterbildungsstipendium“ (vormals „Begabtenförderung berufliche Bildung) gezielt begabte junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer „Karriere mit Lehre“. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen für Berufsbildung.

Wer kann gefördert werden?

Bewerben um ein Weiterbildungsstipendium kann sich, wer:

  • die Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten abgeschlossen hat,
  • die Berufsabschlussprüfung mit der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat oder bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten drei gekommen ist oder ihre/seine Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann,
  • weder Student/in noch Hochschulabsolvent/in ist,
  • zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist.

Es besteht die Möglichkeit einer Aufnahme auch nach Vollendung des 25. Lebensjahrs, wenn Anrechnungszeiten wie z.B. Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz oder Elternzeit nachgewiesen werden können. Die Anrechungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf drei Jahre begrenzt.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind - in der Regel – berufsbegleitende Maßnahmen:

  • die Teilnahme an anspruchsvollen Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen
  • die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/-kauffrau),
  • die Teilnahme an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher und sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen, (z.B. Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement)
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung und Berufstätigkeit der Stipendiatin/des Stipendiaten fachlich/inhaltlich aufbauen.

Bereits begonnene Weiterbildungen können nicht gefördert werden.

Wo und bis wann kann man sich bewerben?

Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg ist Ansprechpartnerin in allen Fragen der Begabtenförderung berufliche Bildung für diejenigen, deren Ausbildungsverhältnis im dortigen Ausbildungsverzeichnis eingetragen war.

Das Förderprogramm wird im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durchgeführt. Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg wählt ihre Stipendiaten aus, berät sie, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus.

Neue Stipendiaten werden jeweils zum 01. April eines Jahres aufgenommen. Bewerbungsschluss ist in der Regel der 01. März des laufenden Kalenderjahres. Bewerbungsformulare können Sie bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Nürnberg anfordern.

Im anschließenden Auswahlverfahren werden alle Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht und vollständig in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Nürnberg eingegangen sind.

Ein Anspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung besteht nicht.

Wie hoch und wie lange wird gefördert?

Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiaten Zuschüsse von jährlich bis zu 2.400 EUR für geeignete Weiterbildungen beantragen; in drei Jahren also insgesamt bis zu 7.200 EUR. Für jede Maßnahme ist ein Eigenanteil von 10 % der Kosten abzuziehen. Dies gilt auch für längerfristige Maßnahmen über mehrere Förderjahre.

Wer informiert?

Ansprechpartnerin bei der Rechtsanwaltskammer Nürnberg ist Frau Meier, Tel. 0911 - 9263330

Informationen finden Sie auch unter www.weiterbildungsstipendium.de.
 

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG)

Mit dem Aufstiegs-BAföG nach dem AFBG werden Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Zu den typischen Aufstiegsfortbildungen zählen u.a. Rechtsfachwirtkurse. Teilnehmer erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Seit 01.08.2016 sind die Förderbeiträge für Lebensunterhalt und Lehrgangskosten, Zuschläge für Kinderbetreuung sowie der sogenannte Erfolgsbonus gestiegen:

Zuwachs für

  • Alleinstehende von 697 auf 768 Euro im Monat
  • Alleinerziehende von 907 auf 1003 Euro
  • Verheiratete mit einem Kind von 1122 auf 1238 Euro
  • Verheiratete mit zwei Kindern von 1332 auf 1473 Euro.

Der maximale Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten ist von 10.226 Euro auf 15.000 Euro gestiegen. Auch der "Erfolgsbonus" wurde erhöht: erfolgreichen Absolventen werden 40 Prozent des Restdarlehens für Lehrgangs- und Prüfungskosten erlassen.

Die höheren Fördersätze, Freibeträge und Zuschussanteile des neuen Aufstiegs-BAföG kommen mit dem Stichtag 01.08.2016 bei den Geförderten an – egal, ob sie schon mit AFBG-Förderung an einer Fortbildung zum Rechtsfachwirt teilnehmen oder diese danach erst beginnen.

Eine Altersgrenze besteht für die Förderung mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz nicht.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.aufstiegs-bafoeg.de