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Vorstandswahl 2024



Am 30.04.2024 endet turnusgemäß nach vier Jahren die Wahlperiode der Hälfte der als Mitglieder des Vorstandes gewählten Kolleginnen und Kollegen (§ 68 Abs. 1 BRAO). Auch 2024 finden die Neuwahlen als elektronische Wahl statt.


Wahlausschuss

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat in seiner Sitzung vom 21.10.2023 den Wahlausschuss für die Wahl der Vorstandsmitglieder der Rechtsanwaltskammer Nürnberg 2024 gewählt. Ihm gehören folgende Mitglieder an:


Ordentliche Mitglieder:

RA Ronald Schweininger, Kaiserstraße 30, 90763 Fürth (Vorsitzender)
RA Martin Gelbricht, Kaiserstraße 31 – 35, 90403 Nürnberg
RA Clemens Schmidt, Virchowstraße 20a, 90409 Nürnberg

Stellvertretende Mitglieder:

RAin Claudia Schmid, Rudelsweiherstr. 45, 91054 Erlangen
RAin Martina Schultzky, Fahrradstraße 11, 90429 Nürnberg
RA Michel Spengler, Kleinreuther Weg 93, 90408 Nürnberg

Die konstituierende Sitzung des Wahlausschusses fand am 06.11.2023 statt. Der Wahlausschuss hat in dieser Sitzung Rechtsanwalt Ronald Schweininger zu seinem Vorsitzenden und zum Wahlleiter gewählt. Die Anschrift des Wahlausschusses lautet:

Wahlausschuss Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Fürther Str. 115, 90429 Nürnberg,
Tel. 0911 – 926 330, Fax 0911 – 926 3333, info@rak-nbg.de, www.rak-nbg.de


Wahlvorschläge

Der Vorstand besteht derzeit aus 22 Mitgliedern. Mit dem 30.04.2024 endet gemäß § 68 Abs. 2 BRAO, § 9 GO der Rechtsanwaltskammer Nürnberg turnusgemäß die Amtszeit folgender Vorstandsmitglieder:

  • RAin Dr. Christina Chlepas, Nürnberg
  • RA Daniel Fries, Nürnberg
  • RAin Stefanie Haizmann, Regensburg
  • RA Franz Heinz, Nürnberg
  • RAin Dr. Renate Kropp, Rückersdorf
  • RA Christoph Mackenrodt, Regensburg 
  • RA Robert Nentwich, Nürnberg
  • RA Hendrik Pächtner, Nürnberg
  • RAin Melanie Sandhöfer, Fürth
  • RA Stephan Wanninger, Weiden
  • RA Stefan Wolf, Nürnberg

Gemäß §§ 64, 68 BRAO i.V.m. § 9 GO RAK Nürnberg sind für die Amtsperiode 2024–2028 elf Vorstandssitze zu besetzen, die sich wie folgt verteilen:

  • mit Hauptkanzleisitz im Bezirk des Landgerichts Nürnberg-Fürth: 8 Vorstandsmitglieder
  • mit Hauptkanzleisitz im Bezirk des Landgerichts Regensburg: 2 Vorstandsmitglieder
  • mit Hauptkanzleisitz im Bezirk des Landgerichts Weiden: 1 Vorstandsmitglied

Wahlvorschläge sind in der Zeit vom 22.01.2024 bis 21.02.2024, 12:00 Uhr beim Wahlausschuss über die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Fürther Str. 115, 90429 Nürnberg einzureichen (Schriftformerfordernis). Ein Wahlvorschlag darf nur einen Bewerber enthalten.

Die Wahlvorschläge müssen Familiennamen, Vornamen und Anschrift sowie Zulassungskanzlei des vorgeschlagenen Bewerbers enthalten. Sofern sich der Bewerber nicht selbst zur Wahl vorgeschlagen hat, ist dem Wahlvorschlag eine von dem Bewerber zu unterschreibende Einverständniserklärung beizufügen. Der Bewerber hat weiterhin zu erklären, dass ihm Umstände, die seine Wählbarkeit ausschließen, nicht bekannt sind (§§ 65, 66 BRAO).

Sowohl bei der Abgabe von Wahlvorschlägen als auch bei der Einverständniserklärung ist eine Vertretung ausgeschlossen. Bitte benutzen Sie hierzu unser Formular „Wahlvorschlag für die Vorstandswahl 2024–2028“.

Die zugelassenen Wahlvorschläge werden ab dem 26.02.2024 hier veröffentlicht.


Wahlfrist

Der Wahlausschuss hat die Wahlzeit auf den Zeitraum von Donnerstag, 14.03.2024, 12:00 Uhr bis Dienstag, 26.03.2024, 12:00 Uhr festgelegt. Eine Erläuterung zur Online-Wahl sowie Ihr Zugangscode gehen den wahlberechtigten Kammermitgliedern rechtzeitig vor Beginn der Wahlfrist zu.


Wählerverzeichnis

Das Wählerverzeichnis liegt vom 25.01.2024 bis 08.02.2024 in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Fürther Str. 115, 90429 Nürnberg aus. Das Wählerverzeichnis kann durch die Mitglieder in diesem Zeitraum montags und dienstags in der Zeit von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr und mittwochs bis freitags in der Zeit von 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr eingesehen werden.