Am letzten Wochenende im November erfolgt ein Update des beA-Systems, insbesondere des bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnisses (§ 31 BRAO). Mit dem Update werden künftig auch Syndikusrechtsanwälte in das Gesamtverzeichnis aufgenommen.
Gemäß § 11 Abs. 2 RAVPV wird auch die safe-ID veröffentlicht, die für die Bestellung der beA-Karte benötigt wird.
Weitere Informationen finden Sie im aktuellen beA-newsletter