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beA für Syndikusrechtsanwälte kommt!

Veröffentlicht am: 09.11.2017

Am letzten Wochenende im November erfolgt ein Update des beA-Systems, insbesondere des bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnisses (§ 31 BRAO). Mit dem Update werden künftig auch Syndikusrechtsanwälte in das Gesamtverzeichnis aufgenommen.

Gemäß § 11 Abs. 2 RAVPV wird auch die safe-ID veröffentlicht, die für die Bestellung der beA-Karte benötigt wird.

Weitere Informationen finden Sie im aktuellen beA-newsletter

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