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beA-Umlage trotz Verzögerung?

Veröffentlicht am: 10.02.2016

Zum 01.01.2016 sollte jeder in der Bundesrepublik zugelassene Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach erhalten. Mit der Entwicklung dieser Postfächer wurde 2013 die Bundesrechtsanwaltskammer betraut. Die zur Deckung der anfallenden Kosten bei den regionalen Kammern von der Bundesrechtsanwaltskammer erhobenen Beiträge werden gemäß Beschluss der Jahreshauptversammlung im Wege einer Sonderumlage wiederum jährlich gegenüber den Mitgliedern erhoben. Über die Höhe wird jeweils bei der Jahreshauptversammlung Beschluss gefasst.

In den Tests Ende letzten Jahres hat sich leider gezeigt, dass die Qualität des beA noch nicht den Erwartungen der BRAK entspricht. Das Präsidium der BRAK hatte deshalb beschlossen, den Start des beA zu verschieben und die Postfächer erst dann zur Verfügung zu stellen, wenn sichergestellt ist, dass alle vorgesehenen Funktionen verlässlich zur Verfügung stehen. Derzeit läuft eine neue Testphase. Der neue Starttermin wird – sobald er bekannt ist - auf unserer Homepage und auf der speziell zum beA eingerichteten Internetseite http://bea.brak.de veröffentlicht werden.

In den letzten Tagen haben Sie von uns Post erhalten. Wir haben an die zum 01.03.2016 fällig werdende Umlage und den Kammerbeitrag erinnert. Einige Kolleginnen und Kollegen fragen nun nach, warum diese Umlage trotz Verzögerung erhoben wird. Bitte bedenken Sie, dass es sich nicht um eine Nutzungsgebühr im eigentlichen Sinn handelt. Mit der Umlage müssen die für die Errichtung und den Betrieb des beA-Systems anfallenden Kosten abgedeckt werden, die bei der BRAK unabhängig davon entstehen, ob die Nutzung sich um einige Wochen verzögert.

Bitte seien Sie versichert, dass die BRAK mit Hochdruck daran arbeitet, den Startschuss geben zu können und dass wir als regionale Kammer diesbezüglich in engem Kontakt mit der BRAK stehen. Der Gesetzgeber hat der BRAK ein Mammutprojekt auferlegt, bei dem Qualität vor Schnelligkeit gehen muss. Aber wir hoffen, dass es bald losgeht!

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