Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat Sondernewsletter zum beAthon vom 26.01.2018 herausgegene. Darin empfiehlt die BRAK allen Anwältinnen und Anwälten, ihre bisherige Client Security zu deaktivieren.
Die Deaktivierung der beA Client Security kann auf zwei Weisen geschehen: Entweder durch Deinstallation oder durch Schließen der Client Security auf dem Rechner und das anschließende Entfernen der Client Security aus dem Autostart des Rechners.
Außerdem hat die mit der Umsetzung des beA beauftragte Firma Athos eine Stellungnahme abgegeben.