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ERV in der Bayerischen Justiz - Vorsicht bei Umlauten im Dokumentennamen

Veröffentlicht am: 30.03.2017

Nach und nach wird im Laufe des Jahres 2017 bei den bayerischen Gerichten die Möglichkeit eröffnet, elektronische Schriftsätze über das besondere elektronische Anwaltspostfach einzureichen. Beim Amtsgericht Regensburg ist das seit 08.02.2017 möglich.

Beim Amtsgericht Regensburg ist folgendes Problem aufgetreten:

Über beA wurde ein Dokument mit einer Nachricht eingereicht, wobei der Dokumentenname einen Umlaut (im konkreten Fall „ü“) enthalten hat. Durch den Umlaut wurde die Nachricht „zerstört“, so dass sie von der virtuellen Poststelle nicht mehr abgeholt werden konnte.

Die BRAK hat den Fehler überprüft und mitgeteilt, dass die Verwendung von Umlauten in Dateinamen von Anhängen derzeit in einzelnen Fällen zu Problemen bei der Weiterverarbeitung der Nachricht in der Justiz führen kann; eine Analyse der Ursachen sei noch nicht abgeschlossen. Es wird daher empfohlen, bis auf Weiteres auf Umlaute in Dateinamen von Anhängen zu verzichten.

Die genauen Termine für die Einreichung elektronischer Dokumente bei den bayerischen Gerichten finden Sie in der Verordnung zur Änderung der E-Rechtsverkehrsverordnung Justiz.

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