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EuGH - Belehrung über das Widerrufsrecht

Veröffentlicht am: 12.06.2023

Der Europäische Gerichtshof hat am 17.05.2023 (C-97/22) entschieden, dass bei fehlender Belehrung über das Widerrufsrecht bei einem außerhalb von Diensträumen abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag, der Kunde nach Widerruf bereits erbrachte Dienstleistungen nicht bezahlen muss.

Eine Urteilsbesprechung werden wir in WIR 4/2023 veröffentlichen.

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