Angesichts der katastrophalen Überflutungen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, aber auch in Bayern, sind zahlreiche Anwaltskanzleien beschädigt oder teilweise zerstört worden.
Um den betroffenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die zum Teil um ihre Existenz fürchten müssen, schnelle und unbürokratische Hilfe zu leisten, können ab sofort bei der regional zuständigen Rechtsanwaltskammer Anträge auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Spendenfond bei der Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte gestellt werden.
Im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Nürnberg betroffene Kolleginnen und Kollegen können ihren Antrag an die Rechtsanwaltskammer Nürnberg senden. Bitte verwenden Sie hierfür das Antragsformular von BRAK und DAV und übersenden Sie die Schadensanzeige für hochwassergeschädigte Kanzleien.