Mehrere Banken haben Sammelanderkonten von Rechtsanwälten gekündigt. Dabei berufen sie sich auf das Geldwäschegesetz und die Auslegungs- und Anwendungshinweise der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dazu.
Im Juni 2021 hat die BaFin als Aufsichtsbehörde für die Geldwäsche diese Hinweise angepasst und dabei offenbar auch die vereinfachten Sorgfaltspflichten verändert.