Die Satzung der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2016 geändert.
Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft vermittelt nunmehr vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen Mandanten und ihren (ehemaligen) Rechtsanwälten bis zu einem Wert von 50.000 Euro. Dabei handelt es sich um Streitigkeiten über das Rechtsanwaltshonorar und/oder Schadensersatzansprüche wegen vermeintlicher Schlechtleistung. Vor Inkrafttreten der neuen Satzung war die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft nur für Streitigkeiten bis zu einem Wert von 15.000 Euro zuständig.
Presseerklärung der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Satzung der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft