Am 25.05.2018 tritt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Im aktuellen Newsletter der Rechtsanwaltskammer München zeigt Rechtsanwalt Prof. Niko Härting zeigt auf, was dies für die Anwaltschaft bedeutet und worauf Kanzleien in Zukunft besonders achten müssen. Achtug: bei Verstößen gegen das neue Recht drohen Bußgelder bis zu 20 Mio. Euro. Eine Übergangsfrist gibt es nach dem 25.05.2018 nicht. Alle Kanzleien stehen deshalb vor der Aufgabe, ihre Datenverarbeitungsprozesse rechtzeitig auf das neue Recht umzustellen. Zum Artikel: Neues Datenschutzrecht- Wie bereiten sich Anwaltskanzleien richtig vor? |
Neues Datenschutzrecht ab 25.05.2018 - Wichtige Hinweise für Anwaltskanzleien
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