Anwaltsinstitut ARAP

Anwaltsinstitut ARAP

Institut für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis (ARAP)

Das Institut wurde im August 2004 durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst eingerichtet. Es verfolgt insbesondere folgende Ziele:

  • Bessere Vorbereitung des juristischen Nachwuchses auf die Anforderungen der anwaltlichen Berufspraxis durch
  • Qualifizierung für vorausschauende Rechtsanwendung (Rechtsberatung und Rechtsgestaltung)Vermittlung von berufspraktischen Schlüsselqualifikationen (Rhetorik, Verhandlungsmanagement, Kommunikation, treitschlichtung, Mediation)
  • Mitwirken von Anwälten und Notaren an der Lehre
  • Wissenschaftlich fundierte Weiterbildung
  • Verstärkter Anwaltsbezug in der Forschung
  • Verbesserte Kommunikation zwischen Anwaltschaft und Wissenschaft

Getragen wird das Institut unter anderem von einem - von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg initiierten – Förderverein.

Weitere Informationen unter www.arap.jura.uni-erlangen.de