Anwaltsinstitut ARAP
Institut für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis (ARAP)
Das Institut wurde im August 2004 durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst eingerichtet. Es verfolgt insbesondere folgende Ziele:
- Bessere Vorbereitung des juristischen Nachwuchses auf die Anforderungen der anwaltlichen Berufspraxis durch
- Qualifizierung für vorausschauende Rechtsanwendung (Rechtsberatung und Rechtsgestaltung)Vermittlung von berufspraktischen Schlüsselqualifikationen (Rhetorik, Verhandlungsmanagement, Kommunikation, treitschlichtung, Mediation)
- Mitwirken von Anwälten und Notaren an der Lehre
- Wissenschaftlich fundierte Weiterbildung
- Verstärkter Anwaltsbezug in der Forschung
- Verbesserte Kommunikation zwischen Anwaltschaft und Wissenschaft
Getragen wird das Institut unter anderem von einem - von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg initiierten – Förderverein.
Weitere Informationen unter www.arap.jura.uni-erlangen.de