Berufsfeld Anwaltschaft

Berufsfeld Anwaltschaft

Pflichtwahlpraktikum

Zwischen dem schriftlichen Teil und dem mündlichen Teil der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ist das Pflichtwahlpraktikum (Berufsfeld) zu absolvieren. Dabei kann zwischen acht verschiedenen Berufsfeldern gewählt werden, darunter auch das Berufsfeld 3 - Anwaltschaft.

Im Berufsfeld Anwaltschaft wird zusätzlicher Prüfungsstoff vermittelt, der in der Kanzleipraxis vertieft werden sollte:

  • anwaltliches Berufsrecht und Marketing;
  • anwaltliches Gebührenrecht;
  • Anwaltstaktik und Haftung des Rechtsanwalts einschließlich strafrechtlicher Risiken anwaltlicher Tätigkeit;
  • vorsorgende Rechtsberatung aus anwaltlicher Sicht;

Den vollständigen Stoffplan finden Sie hier.

Anders als in der Anwaltspflichtstation, in der grds. jeder Rechtsanwalt ausbilden kann,  ist für die Ausbildereignung im Rahmen des Berufsfelds eine dreijährige Zulassung in Deutschland weitere Voraussetzung (Nr. 1.6.1.3. der Referendarausbildungsbekanntmachung).

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