Meisterbonus
Meisterpreis und Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung
In Bayern erhält jeder erfolgreiche Absolvent der beruflichen Weiterbildung zum Geprüften Rechtsfachwirt bzw. zur Geprüften Rechtsfachwirtin den Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung. Dieser beträgt derzeit 3.000 Euro.
Die Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung vom 3. Juli 2013 regeln die Einzelheiten für Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen.
Eine Antragstellung ist nicht erforderlich, die Berechtigten werden von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg als zuständiger Stelle ermittelt. Voraussetzung ist, dass die Prüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt und von dieser das Zeugnis ausgestellt wurde. Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort müssen in Bayern liegen.