Vermittlungen

Vermittlungen

Vermittlung und Schlichtungen

Vermittlungen durch die RAK Nürnberg

Sie haben Probleme mit Ihrem Anwalt, weil er zum Beispiel nicht antwortet oder Sie ihn nicht erreichen? In diesem Fall besteht die Möglichkeit ein Vermittlungsverfahren schriftlich bei der Rechtsanwaltskammer zu beantragen. Wir können dann versuchen, dass Sie und Ihr Anwalt sich gütlich einigen (§ 73 Abs. 2 Nr. 4 BRAO).

Das Vermittlungsverfahren wird zwar unabhängig davon eingeleitet, ob alle Beteiligten hiermit einverstanden sind und mitmachen wollen. Ein Schlichtungsvorschlag wird jedoch nur dann verbindlich, wenn er von beiden Seiten angenommen wird (§ 73 Abs. 5 BRAO).
 

Vermittlungen durch die unabhängige Schlichtungsstelle

Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft zu wenden. Die unabhängige Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft hat ihre Geschäftsstelle in Berlin eingerichtet.