Schlichtungsstelle der Anwaltschaft
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Die unabhängige Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft hat ihre Geschäftsstelle in Berlin eingerichtet. Die Kontaktdaten lauten:
Rauchstraße 26, 10787 Berlin
Tel. 030/2844417-0, Fax: 030/2844417-12
E-Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org
Die Schlichtungsstelle wurde zur Vermittlung bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und Mandanten bis 50.000 Euro eingerichtet. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Streitigkeiten wegen Gebührenrechnungen oder um Schadenersatzforderungen wegen behaupteter Schlechtleistung. Antragsteller kann nicht nur der Mandant, sondern auch der Rechtsanwalt sein.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei und beruht auf einer freiwilligen Teilnahme der beteliligten Parteien. Seit 01.04.2016 ist die Schlichtungsstelle per Gesetz auch eine anerkannte Verbraucherschlichtungstelle.
Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle erhalten Sie unter www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de
Bayerisches Schlichtungsgesetz
Schlichter nach dem Bayerischen Schlichtungsgesetz
In Bayern muss bei manchen Verfahren vor dem Amtsgericht (z. B. Nachbarschaftsstreitigkeiten) vor Klageerhebung ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden. Viele Rechtsanwälte haben sich als Gütestelle i. S. d. Bayerischen Schlichtungsgesetzes anerkennen lassen. Sie können für Sie als Schlichter tätig werden.
Namen und Adressen der Schlichter können Sie über unsere Anwaltssuche abrufen. Bitte wählen Sie dafür in der Liste der Tätigkeiten „Schlichter gem. BaySchlG“ aus.