Beschwerdeverfahren

Beschwerdeverfahren

Wann kann ich mich beschweren?

Voraussetzung ist, dass Ihr Anwalt gegen Berufsrecht verstoßen hat. Das ist nicht schon dann der Fall, wenn Sie mit der Arbeit oder dem Ergebnis eines Gerichtsverfahrens unzufrieden sind. 

Berufspflichten sind beispielsweise:

  • Sie erhalten keine Informationen. Aber beachten Sie bitte, dass es oft dauern kann, bis Ihr Anwalt Ihnen neue Informationen schicken kann.
  • Ihr Rechtsanwalt verstößt gegen seine Pflicht zur Verschwiegenheit.
  • Die Überweisung des Ihnen zustehenden Geldes erfolgt zu spät oder gar nicht, obwohl die Gegenseite oder die Versicherung schon an Ihren Anwalt bezahlt hat.
  • Ein Rechtsanwalt nimmt direkt mit Ihnen Kontakt auf, obwohl er weiß, dass Sie selbst einen Anwalt beauftragt haben.

     

Wie kann ich mich beschweren?

Ihre Beschwerde müssen Sie uns bitte per Post oder als Email zukommen lassen Bitte vergessen Sie dabei nicht, Ihren Namen und Ihre Adresse anzugeben. Anonyme Beschwerde können wir nicht bearbeiten.

Telefonisch oder vor Ort in der Geschäftsstelle ist eine Beschwerde nicht möglich. 

Bitte schreiben Sie uns, worum es bei Ihrer Beschwerde geht. Schicken Sie uns bitte nicht nur Unterlagen, in denen wir nach einem Verstoß suchen sollen. Teilen Sie uns bitte mit 

  • wann Sie ihren Anwalt beauftragt haben und womit?
  • was Ihr Rechtsanwalt für Sie schon gemacht hat?
  • was genau werfen Sie ihm vor?

 

Was muss ich außerdem beachten?

  • Sie können sich in der Regel nur über Ihren eigenen Anwalt beschweren. Über den Anwalt der Gegenseite können Sie sich nur ausnahmeweise beschweren, z. B. wenn er sich direkt an Sie wendet, obwohl Sie einen eigenen Anwalt beauftragt haben. Eine Beschwerde ist daher z.B. nicht möglich, wenn er Ihnen nicht antwortet.
  • Wir benötigen Ihre Beschwerde schriftlich, damit wir sie an Ihren Anwalt weiterleiten können. Dazu sind wir verpflichtet, weil Ihr Anwalt im Fall der Beschwerde einen Anspruch auf rechtliches Gehör hat.
  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bearbeitung Ihrer Beschwerde wegen des vorgeschriebenen Verfahrensablaufs mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Sollte gleichzeitig ein Zivil- oder Strafverfahren anhängig sein, müssen wir unser Verfahren aussetzen, bis die Gerichte entschieden haben. Die Bearbeitung Ihrer Beschwerde kann dann sogar mehrere Monate dauern.
  • Wichtig: Bei einem Beschwerdeverfahren handelt es sich um ein nicht-öffentliches Disziplinarverfahren. Das bedeutet, dass bei einer begründeten Beschwerde zwar eine Sanktion gegen den Anwalt verhängt wird. Sie erhalten jedoch kein Urteil, mit dem Sie gegen den Anwalt vorgehen könnten. Eventuell laufende Verjährungsfristen werden nicht unterbrochen!

     

Wo schicke ich meine Beschwerde hin?

Bitte schicken Sie Ihre Beschwerde an:

Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Fürther Str. 115
90429 Nürnberg

Tel: 0911/926 33 -0
Fax: 0911/926 33 -33
info@rak-nbg.de

Bitte fügen Sie Ihrem Schreiben alle relevanten Schriftstücke, die den geschilderten Sachverhalt belegen, in chronologischer Reihenfolge als Kopie bei.  Bitte senden Sie uns keine Originale; die eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgesandt.