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Kammermitteilung WIR 2/2024
  • Jahresbericht 2024 für das Geschäftsjahr 2023

Mitgliedschaft & Zulassung

Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg entscheidet über

  • die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • die Aufnahme eines Mitglieds einer anderen Kammer wegen Kanzleisitzverlegung
  • die Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft
  • die Aufnahme eines europäischen Rechtsanwalts in der Kammer Nürnberg
  • die Aufnahme eines Rechtsanwalts aus einem WHO-Mitgliedsstaat
  • die Befreiung von der Kanzleipflicht

Der Vorstand hat diese Aufgaben auf die Abteilung für Zulassungsangelegenheiten bzw. auf den Präsidenten übertragen.