Europarats-Konvention zum Schutz der anwaltlichen Berufsausübung

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Europarats-Konvention zum Schutz der anwaltlichen Berufsausübung

Deutschland setzt ein starkes Zeichen für den Schutz der Anwaltschaft.

Die Bundesrepublik Deutschland hat am 26.01.2026 ein klares Bekenntnis zur Stärkung des Rechtsstaates abgegeben: Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig unterzeichnete die Konvention zum Schutz der anwaltlichen Berufsausübung in Straßburg. Mit dieser ersten völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung werden elementare Mindeststandards geschaffen, die die freie und unabhängige Berufsausübung von Anwältinnen und Anwälten in Europa sichern sollen. Bereits 25 europäische Staaten, darunter Frankreich, Großbritannien, Italien und Polen, haben das Abkommen seit der Auslegung zur Unterzeichnung im Mai 2025 gezeichnet.

Zur Presseerklärung der BRAK Nr. 2/2026

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