Prüfungsablauf und Termine
Prüfungsinhalt
Die Prüfungsinhalte sind in § 15 der Prüfungsordnung geregelt:
- Büroorganisation und Verwaltung
- Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung
- Mandatsbetreuung im Kosten-, Gebühren- und Prozeßrecht
- Mandantenbetreuung in der Zwangsvollstreckung und im materiellen Recht
Weitere Hilfestellung und einen detaillierten Überblick über den Prüfungsstoff bietet die unverbindliche Orientierungshilfe der drei bayerischen Rechtsanwaltskammern.
Prüfungstermine
Die nächste Prüfung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“ vom 23.08.2001 (BGBl I, 2250) findet im Frühjahr 2026 statt:
Termine der schriftlichen Prüfung:
Dienstag, 10. März 2026 (1. Prüfungstag)
Mittwoch, 11. März 2026 (2. Prüfungstag)
Donnerstag, 12. März 2026 (3. Prüfungstag)
Termin der mündliche Ergänzungsprüfung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 PO):
Mittwoch, 29.04.2026
Donnerstag, 30.04.2026
Termine für die mündliche Prüfung (§ 14 Abs. 3 PO):
Dienstag, 05.05.2026
Mittwoch, 06.05.2026
Donnerstag, 07.05.2026
Die Anmeldefrist (Ausschlussfrist) zur Fortbildungsprüfung 2026 endet am 31.12.2025.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt je nach Zuständigkeit über die Rechtsanwaltskammer München bzw. Rechtsanwaltskammer Nürnberg. Anmeldeschluss (Ausschlussfrist) für die Fortbildungsprüfung 2026 ist der 31.12.2025.
Zuständig für die Bezirke der Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg ist Frau Halter, Tel. 0911/92633-30. Das Formblatt zur Anmeldung erhalten Sie hier.
Zuständig für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer München ist: Frau Masovic, Tel. 089/532944-780, Fax: 089/532944-53. Das Formblatt zur Anmeldung erhalten Sie über die Homepage der Rechtsanwaltskammer München unter: www.rak-muenchen.de.
Die persönlichen und örtlichen Zulassungsvoraussetzungen ergeben sich aus §§ 8 und 9 der Prüfungsordnung.
Für die Teilnahme an der Fortbildungsprüfung ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von € 300,00 zu entrichten. Für die Teilnahme an der Wiederholungsprüfung in höchstens drei Prüfungsfächern reduziert sich die Prüfungsgebühr auf € 250,00.
Zugelassene Hilfsmittel
Bei der Fortbildungsprüfung sind nach derzeitigem Stand folgende Arbeits- und Hilfsmittel zulässig:
- Textsammlung „Habersack (vormals Schönfelder), Deutsche Gesetze“ nebst Ergänzungsband auf neuestem Stand
- Beck - Texte im dtv-Verlag, ArbR, Arbeitsgesetze
- Beck - Texte im dtv-Verlag, SteuerG, Steuergesetze 1, Steuergesetze 2 oder
- Beck - Texte im dtv, EST, Einkommensteuer, UST, Umsatzsteuerrecht, Lohnsteuerrecht oder
- Beck`sche Textausgabe, Steuergesetze I, Textsammlung, Steuerrichtlinie, Textsammlung oder
- NWB - Textausgabe, wichtige Steuergesetze mit Durchführungsverordnungen, wichtige Steuerrichtlinien
- nicht programmierbarer Taschenrechner (Solartaschenrechner sind ungeeignet, Handys können nicht genutzt werden)
Für den schriftlichen Teil der Prüfung 2026 gilt der Rechtsstand zum 31.12.2025. Genauere Informationen stellen wir zu gegebener Zeit zur Verfügung.
Eine unkommentierte Gebührentabelle sowie ein Kalender werden bei der Prüfung durch die Rechtsanwaltskammer gestellt. Andere Gebührentabellen und/oder Kalender dürfen nicht verwendet werden.
Nicht zugelassen sind:
- andere Textausgaben als die oben genannten mit Erläuterungen, wie z.B. Beck-Texte dtv BGB, RVG, ZPO, FG und andere
- Bemerkungen, Schemata, Erläuterungen
- Register/Reiter, die Wortvermerke tragen, die nicht Gesetzesbezeichnungen sind, wie z.B. „Verjährung“ oder „Berufung“ – auch Überschriften von einzelnen Vorschriften sind nicht erlaubt!
- Farbliche Markierungen, die ein Schemata erkennen lassen /z.B. rot für Zulässigkeit und blau für Begründetheit, gelb für Anspruchsgrundlagen)
- Gebührentabellen mit Erläuterungen (z.B. Berechnung der Mittegebühr etc.) wie z. B. Schwarzwälder Gebührentabelle, Schmeckenbecher, Kostentafeln, Höver Gebührentabellen
Zudem weisen wir daraufhin, dass Abkürzungen bei den Gebührenbezeichnungen nicht zulässig sind. Wir weisen weiter darauf hin, dass sämtliche internetfähigen Geräte (Smartphone, Smartwatch, etc.) während der Prüfung nicht genutzt werden dürfen.