EU-DSGVO / BDSG

EU-DSGVO / BDSG

Seit 25.05.2018 gilt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung. Zugleich ist die neue Fassung des BDSG in Kraft getreten.

Die DSGVO legt Rechtsanwaltskanzleien wesentliche Pflichten auf, insbesondere umfangreiche Nachweis- und Dokumentationspflichten. Bei Nichtbeachtung drohen hohe Bußgeldsanktionen.

Die Datenschutzvorschriften gelten nicht nur für die digitale Verarbeitung von personenbezogenen Daten, sondern für alle Daten von Mandanten und Dritten, egal in welcher Form sie erfasst werden.