KMK-Zertifikatsprüfung
Das KMK-Fremdsprachenzertifikat prüft und bescheinigt berufsbezogene Fremdsprachenkenntnisse für den Bereich der Rechtsanwaltsfachangestellten mittels einer zentral gestellten und damit jeweils einheitlichen Prüfung. Das erworbene Zertifikat kann die Chancen bei Bewerbungen deutlich verbessern, weil berufsbezogene Fremdsprachenkenntnisse in vielen Kanzleien in der Praxis benötigt werden. Dies kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass die seit 01.08.2015 geltende ReNoPat-AusbV die Vermittlung von Grundzügen der englischen Sprache vorschreibt.
Informationen zu Prüfungsterminen und die Anmeldeformulare erhalten alle Auszubildende direkt über ihre zuständige Berufsschule. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.