Wahlen zum Vorstand 2026

Vorstandswahlen

Am 30.04.2026 endet turnusgemäß nach vier Jahren die Wahlperiode der Hälfte der als Mitglieder des Vorstandes gewählten Kolleginnen und Kollegen (§ 68 Abs. 2 BRAO). Auch 2026 finden die Neuwahlen als elektronische Wahl statt.


Wahlausschuss

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat in seiner Sitzung vom 25.07.2025 den Wahlausschuss für die Wahl der Vorstandsmitglieder der Rechtsanwaltskammer Nürnberg 2026 gewählt. Ihm gehören folgende Mitglieder an:


Ordentliche Mitglieder:

RA Ronald Schweininger, Kaiserstraße 30, 90763 Fürth (Vorsitzender)
RA Martin Gelbricht, Kaiserstraße 31 – 35, 90403 Nürnberg
RA Clemens Schmidt, Virchowstraße 20a, 90409 Nürnberg

Stellvertretende Mitglieder:

RAin Claudia Schmid, Rudelsweiherstr. 45, 91054 Erlangen
RAin Martina Schultzky, Fahrradstraße 11, 90429 Nürnberg
RA Michel Spengler, Kleinreuther Weg 93, 90408 Nürnberg

Die konstituierende Sitzung des Wahlausschusses fand am 18.11.2025 statt. Der Wahlausschuss hat in dieser Sitzung Rechtsanwalt Ronald Schweininger zu seinem Vorsitzenden und zum Wahlleiter gewählt. Die Anschrift des Wahlausschusses lautet:

Wahlausschuss Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Fürther Str. 115, 90429 Nürnberg,
Tel. 0911 – 926 330, Fax 0911 – 926 3333, info[@]rak-nbg.de, www.rak-nbg.de


Wahlvorschläge

Der Vorstand besteht derzeit aus 22 Mitgliedern. Mit dem 30.04.2026 endet gemäß § 68 Abs. 2 BRAO, § 9 GO der Rechtsanwaltskammer Nürnberg turnusgemäß die Amtszeit folgender Vorstandsmitglieder:

  • RA Dominic Baumüller, Nürnberg
  • RA Thorsten Berg, Regensburg
  • RA Dr. Erik Besold, Nürnberg
  • RA Joachim Exner, Nürnberg
  • RAin Karin Jelito, Cadolzburg
  • RA Jörg Jendricke, Amberg
  • RA Jürgen Lubojanski, Nürnberg
  • RA Wolfgang Ott, Ansbach
  • RAin Dr. Sonja Sojka, Nürnberg
  • RA Ralf Weinmann, Regensburg
  • RA Dr. Uwe Wirsching, Nürnberg

Zu wählen sind somit sieben Mitglieder aus dem Landgerichtsbezirk Nürnberg-Fürth, zwei Mitglieder aus dem Landgerichtsbezirk Regensburg sowie jeweils ein Mitglied aus den Landgerichtsbezirken Amberg und Ansbach.
 

Gemäß §§ 64, 68 BRAO i.V.m. § 9 GO RAK Nürnberg sind für die Amtsperiode 2024–2028 elf Vorstandssitze zu besetzen, die sich wie folgt verteilen:

  • mit Hauptkanzleisitz im Bezirk des Landgerichts Nürnberg-Fürth: 7 Vorstandsmitglieder
  • mit Hauptkanzleisitz im Bezirk des Landgerichts Regensburg: 2 Vorstandsmitglieder
  • mit Hauptkanzleisitz im Bezirk des Landgerichts Amberg: 1 Vorstandsmitglied
  • mit Hauptkanzleisitz im Bezirk des Landgerichts Ansbach: 1 Vorstandsmitglied

Wahlvorschläge sind in der Zeit vom 19.01.2026  bis 18.02.2026, 12:00 Uhr beim Wahlausschuss über die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Fürther Str. 115, 90429 Nürnberg einzureichen (Schriftformerfordernis). Ein Wahlvorschlag darf nur einen Bewerber enthalten.

Die Wahlvorschläge müssen Familiennamen, Vornamen und Anschrift sowie Zulassungskanzlei des vorgeschlagenen Bewerbers enthalten. Sofern sich der Bewerber nicht selbst zur Wahl vorgeschlagen hat, ist dem Wahlvorschlag eine von dem Bewerber zu unterschreibende Einverständniserklärung beizufügen. Der Bewerber hat weiterhin zu erklären, dass ihm Umstände, die seine Wählbarkeit ausschließen, nicht bekannt sind (§§ 65, 66 BRAO).

Sowohl bei der Abgabe von Wahlvorschlägen als auch bei der Einverständniserklärung ist eine Vertretung ausgeschlossen. Bitte benutzen Sie hierzu unser Formular „Wahlvorschlag für die Vorstandswahl 2026–2030“, das wir rechtzeitig hier veröffentlichen werden.

Die zugelassenen Wahlvorschläge werden ab dem 23.02.2026 hier veröffentlicht.


Wahlfrist

Der Wahlausschuss hat die Wahlzeit auf den Zeitraum von 13.03.2026, 12:00 Uhr bis 26.03.2026, 12:00 Uhr festgelegt. Eine Erläuterung zur Online-Wahl und der Zugangscode gehen den wahlberechtigten Kammermitgliedern rechtzeitig vor Beginn der Wahlfrist zu.


Wählerverzeichnis

Das Wählerverzeichnis liegt vom 23.01.2026 bis 06.02.2026 in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Fürther Str. 115, 90429 Nürnberg aus. Das Wählerverzeichnis kann durch die Mitglieder in diesem Zeitraum montags und dienstags in der Zeit von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr und mittwochs bis freitags in der Zeit von 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr eingesehen werden.