Mitgliedsbeitrag
Mitgliedsbeitrag der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Kammerbeitrag und beA-Umlage 2026
Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Nürnberg zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, der von der Kammerversammlung jeweils für das kommende Geschäftsjahr festgelegt wird. Für das Kalenderjahr 2026 wurde der Kammerbeitrag von der Kammerversammlung mit 320,00 € beschlossen, die beA-Umlage wurde mit 74,00 € beschlossen. Beide sind seit 01.03.2026 zur Zahlung fällig.
Kammerbeitrag und beA-Umlage 2027
In der Kammerversammlung am 17.04.2026 wurde der Mitgliedsbeitrag für das Kalenderjahr 2027 beschlossen. Er beträgt ebenfalls 320,00 € und ist am 01.03.2027 zur Zahlung fällig.
In der Mitgliederversammlung 2014 wurde beschlossen, für die Errichtung und Finanzierung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) nach § 31a BRAO eine jährliche Umlage zu erheben, deren Bemessungsgrundlage der Beitragsanteil ist, den die Bundesrechtsanwaltskammer hierfür von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg erhebt. Die Höhe der Umlage wird jährlich in der Mitgliederversammlung beschlossen. In der Kammerversammlung am 17.04.2026 wurde die Umlage für das Kalenderjahr 2027 beschlossen. Sie beträgt 70,00 € und ist am 01.03.2027 zur Zahlung fällig.
Kontodaten
Bitte überweisen Sie den Mitgliedsbeitrag und die Umlage rechtzeitig und vollständig auf das Konto der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
HypoVereinsbank Nürnberg
IBAN: DE96 7602 0070 2020 1059 79
BIC: HYVEDEMM460
Sie können uns auch gerne ein Lastschriftmandat erteilen. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular unbedingt im Original an die Rechtsanwaltskammer Nürnberg oder per beA mit qualifizierter elektronischer Signatur (qeS).