Gebührentelefon
Jour-Fixe Gebührenrecht
Unsere Mitgliedern haben monatlich (ausgenommen August) für einen Zeitraum von jeweils 60 Minuten die Möglichkeit, über eine gesonderte Telefonnummer eine Beratung bei gebührenrechtlichen Problemen in Anspruch zu nehmen. Der Jour-fixe Gebührenrecht wird von Rechtsfachwirtin Sabine Jungbauer bedient. Sie hat als Geprüfte Rechtsfachwirtin viele Jahre praktische Erfahrung vorzuweisen, ist (Mit-) Autorin verschiedener Lehrbücher und Referentin zahlreicher Seminare zum Thema Gebührenrecht.
Wir bitten bereits an dieser Stelle um Verständnis, sollte es in Einzelfällen zu längeren Wartezeiten kommen oder Ihr Anruf nicht beantwortet werden können. Über eventuelle Terminänderungen werden wir Sie zeitnah auf unserer Homepage darüber informieren.
Erreichbarkeit und Termine
Das Gebührentelefon ist unter der Telefonnummer 0911/92633-44 zu erreichen:
Termine 2025:
Mittwoch, 29. Oktober 2025, 14:00 - 15:30 Uhr
Montag, 08. Dezember 2025, 14:00 - 15:30 Uhr
Termine 2026:
Donnerstag, 15. Januar 2026, 14:00 - 15:00 Uhr
Montag, 23. Februar 2026, 14:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch, 18. März 2026, 13:30 - 14:30 Uhr
Donnerstag, 30. April 2026, 14:00 -15:00 Uhr
Mittwoch, 13. Mai 2026, 15:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch, 17. Juni 2026, 14:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag, 09. Juli 2026, 14:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch, 02. September 2026, 14:00 - 15:00 Uhr
Montag, 19. Oktober 2026, 14:00 - 15:00 Uhr
Montag, 23. November 2026, 14:00 - 15:00 Uhr
Montag, 14. Dezember 2026, 14:00 - 15:00 Uhr
Hinweise zum Jour-fixe Gebührenrecht
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu unserem Jour-Fixe Gebührenrecht:
Es können keine konkreten fallbezogenen Auskünfte über die Angemessenheit einer Rahmengebühr erteilt werden. Gleiches gilt für die Angemessenheit eines vereinbarten Honorars.
Der Jour-fixe Gebührenrecht ist ein Angebot ausschließlich für die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Nürnberg. Nur diesen gegenüber kann eine Auskunft erteilt werden. Lediglich in begründeten Einzelfällen können sich auch Kanzleimitarbeitende an das Gebührentelefon wenden, wenn diese entsprechend umfassend informiert sind und der Anwalt oder die Anwältin selbst tatsächlich keine Zeit findet, persönlich anzurufen.
Es können ausschließlich Fragen aus dem Gebührenrecht in allgemein gehaltener Art beantwortet werden, um Hilfestellungen zu geben, wo und wie man eine Lösung zu Problemen/Fragen finden könnte. Das Erstellen einer konkreten Vergütungsberechnung „unter Anleitung“ kann nicht erfolgen.
Sollte hinsichtlich der Vergütungsberechnung bereits ein Rechtsstreit anhängig sein, kann keine Auskunft erfolgen. Hier obliegt die Bewertung der Vergütungsberechnung stets ausschließlich den Gerichten.
Berufsrechtliche Fragen außerhalb des Gebührenrechts können nicht beantwortet werden.
Die Beratung erfolgt unverbindlich und entfaltet keine rechtlichen Bindungen.
- Technisch bedingt ist es nicht leider möglich, ein Besetzt-Zeichen auszugeben, sollte das Gebührentelefon bei Ihrem Anruf bereits von einem anderen Anrufenden beansprucht werden. Bitte versuchen Sie es erneut, sollte Ihr Anruf nicht entgegen genommen werden.