Informationen & Leitfäden
Informationen und Leitfäden
Wir haben hier für Sie verschiedene Informationen und Leitfäden, die die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) herausgegeben hat, zusammengestellt. Weitere Leitfäden finden Sie auf der Homepage der BRAK.
Der BRAK-Ausschuss Steuerrecht hat seine Publikationen zu steuerrechtlichen Fragen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in einem Übersichtsbeitrag zusammenfassend dargestellt, um sie für Recherchen leichter zugänglich zu machen.
Auch im Fall der Durchsuchung der Rechtsanwaltskanzlei ist die Verschwiegenheitspflicht zu beachten. Um sich nicht der Gefahr eines Geheimnisverrrats auszusetzen, sollten betroffene Kolleginnen und Kollegen einige Verhaltenshinweise beachten, die Prof Dr. Eckhart Müller, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in München, zusammengestellt hat.
Für KI-Anwendungen in Anwaltskanzleien gibt es vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Doch sie bergen auch berufsrechtliche Risiken. Ein neuer Leitfaden der BRAK und des CCBE gibt eine Orientierungshilfe, wie Anwältinnen und Anwälte KI-Tools berufsrechtskonform einsetzen können.
BRAK Leitfaden „Hinweise zum Einsatz von künstlicher Intelligenz“
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die ihre Kanzlei in Form einer Kapitalgesellschaft organisiert haben, stehen vor einer Reihe sozialversicherungsrechtlicher Fragen. Unklar ist häufig, ob sie als geschäftsführende Gesellschafter einer Rechtsanwalts-Kapitalgesellschaft bei dieser Gesellschaft sozialversicherungspflichtig angestellt sind oder nicht. Damit sie bei der nächsten Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung keine unangenehme Überraschung zu erleben, möchte der BRAK-Ausschuss Sozialrecht Problembewusstsein schaffen. In seinem Leitfaden „Rechtsformwahl aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht“ hat der Ausschuss die geltende Rechtslage sowie die aktuelle Rechtsprechung des BSG dargestellt.
Leitfaden für bedrohte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Leider ereignen sich immer häufiger Vorfälle, in denen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit bedrohlichem und aggressivem Verhalten ausgesetzt sind. In einer Umfrage des Rates der Anwaltschaften der Europäischen Gemeinschaft (CCBE) gaben 64,36 % der befragten Anwältinnen und Anwälte an, in den letzten zwei Jahren mindestens einmal Opfer von verbal aggressivem Verhalten geworden zu sein. Ein Achtel berichtet sogar von physischen Übergriffen.
Daher hat der Ausschuss Menschenrechte der Bundesrechtsanwaltskammer einen Leitfaden mit Handlungsempfehlun- gen für Kolleginnen und Kollegen, die Bedrohungen, Anfeindungen o.ä. ausgesetzt sind, erstellt. So wird neben Akutmaßnahmen wie dem Alarmieren der Polizei empfohlen, die Gefährdungssituation zu dokumentieren, ein Sicherheitskonzept für die Kanzleiräumlichkeiten zu erstellen und das Kanzleipersonal für derartige Situationen zu schulen.
Zum Leitfaden für Strafverteidiger zur Europäischen Staatsanwaltschaft (englische Sprache)
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind in ihren Kanzleien oftmals auch Arbeitgeber, sei es für juristische als auch nicht-juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nicht nur wenn zum ersten Mal eine neue Mitarbeiterin bzw. ein neuer Mitarbeiter eingestellt wird, besteht oftmals eine gewisse Unsicherheit, welche sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen damit einhergehen und was man als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber konkret machen muss. Dies adressiert der Ausschuss Sozialrecht der BRAK mit seinen soeben publizierten Hinweisen „Der Anwalt als Arbeitgeber – ein kleiner Leitfaden aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht“.