Beratungshilfe/PKH
Beratungshilfe
Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, und auch kein Vermögen haben, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen und sich auf Kosten der Landeskasse beraten zu lassen.
Den Antrag auf Beratungshilfe müssen Sie beim zuständigen Gericht stellen (in der Regel das Amtsgericht, in dessen Bezirk Sie wohnen), nicht bei der Rechtsanwaltskammer.
Das Gericht prüft, ob eine außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt notwendig ist und ob Ihnen die finanziellen Mittel fehlen, um selbst einen Rechtsanwalt bezahlen zu können.
Wenn das Gericht einen Beratungshilfeschein ausgestellt hat, können Sie zu einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl gehen und sich außergerichtlich beraten und gegebenenfalls vertreten lassen. Der Anwalt darf dann höchstens 15 Euro von Ihnen verlangen.
Prozesskostenhilfe
Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, kann ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt werden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.