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Bay. Vertreter der Anwaltschaft lehnen Änderung des RDG ab
Die Rechtsanwaltskammern Bamberg, München und Nürnberg sowie der Bayerische Anwaltverband haben in einer gemeinsamen Stellungnahme an das Bayerische Staatsministerium der Justiz (BayStMJ) ihre entschiedene Ablehnung zu einem Beschlussvorschlag Bayerns an die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) zum Ausdruck gebracht. Der Beschlussvorschlag aus Bayern sieht vor, die rechtlichen Rahmenbedingungen im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) so zu verändern, dass es Rechtsschutzversicherern künftig ermöglicht wird, ihre Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer selbst außergerichtlich zu beraten und zu vertreten. Noch ist unklar, ob der Vorschlag auf die Tagesordnung der JuMiKo am 07.11.2025 kommt.
Am 30.10.2025 trafen sich die Vertreter der bayerischen Anwaltschaft mit Staatsminister Eisenreich im BayStMJ in München:
„Es ist der Wille der Bürger und zur Entlastung der Justiz insbesondere in Massenverfahren auch erforderlich, Rechtsrat und außergerichtliche Rechtsbesorgung durch Rechtsschutzversicherer zu ermöglichen“, so Justizminister Eisenreich bei der Gesprächsrunde mit den bayerischen Rechtsanwaltskammern und dem BAV und MAV.
Dem hält die Anwaltschaft einmütig entgegen, dass nach unserem wertvollen Rechtssystem nicht der als Interessenvertreter auftreten darf, der selbst ein gegenläufiges wirtschaftliches Interesse hat. Dazu meint der Präsident der RAK Nürnberg, Dr. Uwe Wirsching: „Wer es den Rechtsschutzversicherungen überlässt, ihren Versicherten von der Verfolgung von Ansprüchen abzuraten oder sie dabei zu unterstützen, der macht nicht nur den Bock zum Gärtner, sondern trägt auch dazu bei, dass der Zugang zum Recht und damit ein tragendes Element unseres Rechtsstaats geschwächt wird.“
Das „Ob“ sei entschieden, über das „Wie“ könne man reden, meint der Minister. Die bayerische Anwaltschaft wird sich der Idee standhaft mit weiteren Argumenten entgegenstellen.
Presseerklärung der BRAK
Auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat am 06.11.2025 eine Presseerklärung veröffentlicht:
"Beratung durch Rechtsschutzversicherung: Weder unabhängig noch frei, dafür auf Kosten der Mandantinnen und Mandanten - BRAK stemmt sich anlässlich JuMiKo gemeinsam mit Rechtsanwaltskammern gegen Aushöhlung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG)."
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